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Wie ist die Pflegezusatzversicherung geregelt?
Die Pflegezusatzversicherung CareFlex Chemie ist ein Pflegemonatsgeld und ergänzt die gesetzliche Pflegevorsorge. Die Grundsätze haben IG BCE und Bundesarbeitgeberverband in ihrem Tarifvertrag vereinbart und im Gruppenvertrag zwischen den Tarifparteien und einem Versicherungskonsortium konkretisiert. Vorbild ist ein Pilotmodell, das die IG BCE bereits im Januar 2019 mit Henkel vereinbart hatte und das dort bereits von vielen Beschäftigten in Anspruch genommen wird.
Welche Rolle spielt das Versicherungskonsortium?
Die Pflegezusatzversicherung wird von zwei namenhaften Versicherern (R+V und Barmenia) bereitgestellt. Es ist das deutschlandweit erste Konsortium in der betrieblichen Krankenversicherung zum Thema Pflege.
Warum brauchen wir eine Pflegezusatzversicherung?
Jeder dritte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Lebens zum Pflegefall. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt aber nicht alle Kosten, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen, ab. Aktuell haben nicht einmal fünf Prozent der Deutschen eine private Pflegevorsorge. Ein Pflegebedürftiger muss derzeit im Bundesdurchschnitt 2.015 Euro monatlich aus eigener Tasche für das Pflegeheim zuzahlen. 40 Prozent der Pflegebedürftigen im Pflegeheim rutschen in die Sozialhilfe. Die Kosten der Pflege sind also deutlich höher als die staatlichen Leistungen. Und die Pflegeversicherungsbeiträge steigen kontinuierlich. Gleichzeitig führt die demografische Entwicklung zu einem enormen Anstieg der Pflegebedürftigkeit: 2018 waren 3,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, 2050 werden es schon 5,2 Millionen sein.
Macht das kürzlich beschlossene „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ die Pflegezusatzversicherung nicht überflüssig?
Das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ soll die Kinder pflegebedürftiger Eltern entlasten. Kinder, sollen erst zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden können, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt. Bevor das Gesetz greift, muss aber das eigene Vermögen des Pflegebedürftigen komplett aufgebraucht sein. Finanzielle Sicherheit für den eigenen Pflegefall oder der seiner direkten Angehörigen, bietet deshalb auch das neue Gesetz nicht. Das frei verfügbare Pflegemonatsgeld aus der Pflegezusatzversicherung CareFlex Chemie hingegen schützt das private Vermögen und entlastet Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
Wie wird die Pflegezusatzversicherung finanziert?
Die Die Beiträge zur obligatorischen Pflegezusatzversicherung werden vom Arbeitgeber finanziert. Unabhängig vom Einkommen der Beschäftigten zahlt der Arbeitgeber 33,65 Euro pro Monat und pro Beschäftigten ein.
Ab wann tritt die Pflegezusatzversicherung in Kraft?
Versicherungsbeginn ist der 1. Juli 2021.
Für wen gilt die Pflegezusatzversicherung?
Die Pflegezusatzversicherung gilt für alle Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis länger als sechs Monate besteht und Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung haben. Geringfügig Beschäftigte sind ausgeschlossen. Außerdem können Personen nicht teilnehmen, die bei Beginn pflegebedürftig sind. Für Auszubildende gilt die Zusatzversicherung ebenfalls nicht. Bei der Übernahme von Auszubildenden greift sie aber ab dem ersten Tag, egal ob sie unbefristet oder befristet übernommen werden. Anspruch haben außerdem Arbeitnehmer in Eltern- oder Pflegezeit bis zwölf Monate, bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis 72 Wochen, bei unbezahlter Freistellung (Sabbatical) bis zwölf Monate und Arbeitnehmer, die sich in der Freistellungsphase von Langzeitkonten befinden. Nach diesen Zeiträumen können die Beschäftigten den Vertrag mit eigener Beitragszahlung fortführen. Wollen sie das nicht, können sie den Vertrag bis zu zwölf Monate beitragsfrei ruhend stellen.
Welche Prämien und Leistungen bietet die Versicherung?
Monatlich 300 Euro gibt es bei ambulanter Pflege (bei Pflegegrad 2 bis 4). Stationäre Pflege wird bei Pflegegrad 2 bis 5 mit monatlich 1.000 Euro unterstützt. Im Leistungsfall wird man vom Beitrag befreit. Die Beitragsbefreiung gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Für die obligatorische Pflegezusatzversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung. Wenn man das Unternehmen innerhalb der Branche wechselt, ändert sich nur der Beitragszahler (Arbeitgeber). Die Versicherungsbedingungen ändern sich nicht.
Welche Zusatzmodule gibt es?
Kinder, Ehe- und Lebenspartner können mit einer verkürzten Gesundheitsfrage - und Eltern, Schwiegereltern und Enkel mit einer normalen Gesundheitsprüfung, bei einem überschaubaren Zusatzbeitrag, privat abgesichert werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die tarifliche Pflegeversicherung für ambulante und stationäre Leistungen aufzustocken. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, beispielsweise durch Renteneintritt oder Kündigung, kann die Pflegezusatzversicherung privat ohne Gesundheitsprüfung fortgeführt werden.
Warum wurde die Pflegezusatzversicherung Chemie abgeschlossen?
Der demografische Wandel stellt Unternehmen vor immer neue und größere Herausforderungen: Die steigende Alterung der Belegschaft, die Ansprüche neuer, qualifizierter Fachkräfte sowie die Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stehen zunehmend im Zentrum politischer und unternehmerischer Bemühungen. Die Sozialpartner der chemischen Industrie haben diese Herausforderungen bereits frühzeitig erkannt und Lösungen, zum Beispiel mit dem Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie, entwickelt und sich so als Vorreiter im Vergleich zu anderen Branchen positioniert. Mit der Pflegezusatzversicherung Chemie für alle Tarifarbeitnehmer, setzen die Sozialpartner diesen Weg nun fort und unterstreichen ihr stark zukunftsorientiertes Denken.
Kann die Pflegezusatzversicherung Chemie auch vor dem tariflichen Start eingeführt werden?
Die Tarife - Obligatorium und Aufstocker - können mit Beginn 1. Januar 2021 angeboten werden. Ein früherer Start wäre wegen der Prozesse nicht möglich.
Haben die Mitarbeiter eine Widerspruchsmöglichkeit?
Mitarbeiter können aus wichtigem Grund auf die Pflegezusatzversicherung verzichten. In diesem Fall erhalten sie jedoch keinerlei Ersatzleistung oder Ausgleichszahlung. Die Verzichtsmöglichkeit ist im Gruppenversicherungsvertrag geregelt. Der Wunsch auf Verzicht auf die tarifliche Leistung muss begründet werden. Der Verzicht wird erst mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien wirksam. Gleiches gilt für AT-Angestellte, wenn sie kollektiv bei der obligatorischen Pflegezusatzversicherung angemeldet werden.
Sind auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber/Arbeitnehmer (mit Bezugnahmeklausel) vom Tarifvertrag umfasst? Müssen die nicht tarifgebundenen Unternehmen in diesem Fall eine „Ausgleichszahlung“ leisten?
Der Tarifvertrag Pflegezusatzversicherung Chemie gilt ausschließlich für Unternehmen, die Mitglied in einem regionalen Chemie-Arbeitgeberverband und damit tarifgebunden sind. Unternehmen, die nicht Mitglied des Flächentarifvertrages Chemie sind, werden in den Gruppenvertrag mit den Versicherern nicht aufgenommen und können folglich die Pflegezusatzversicherung Chemie nicht anbieten. Es handelt sich um ein exklusives Modell für die in der Fläche Chemie gebundenen Unternehmen. Unternehmen, die einen Haustarifvertrag mit der IG BCE geschlossen haben, werden ebenfalls nicht in den Gruppenvertrag aufgenommen.
Warum ist der Pflegegrad 1 durch die Versicherung nicht abgedeckt?
Da bei Pflegegrad 1 die Pflege fast ausschließlich ambulant erfolgt und keine hohe Intensität aufweist, sind die entstehenden Kosten im Vergleich zu den anderen Pflegegraden relativ gering. Die Aufnahme des Pflegegrads 1 (hohe Eintrittswahrscheinlichkeit) in den Leistungskatalog der Versicherung, hätte zu einem deutlich höheren Versicherungsbeitrag geführt. Um die Pflegeversicherung vom Beitrag attraktiv zu gestalten, haben die Tarifvertragsparteien entschieden, den Pflegegrad 1 nicht in den Leistungskatalog aufzunehmen. Bei den Aufstockungsmodulen kann ambulant der Pflegegrad 1 mit abgedeckt werden.
Können auch außertarifliche und leitende Angestellte in die Pflegezusatzversicherung Chemie aufgenommen werden? Wer entrichtet in diesem Fall die Prämien zur Gruppenversicherung?
Gemäß Absatz 2 der Präambel können auch außertarifliche und leitende Angestellte in den Gruppenversicherungsvertrag zur tariflichen Pflegezusatzversicherung aufgenommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber alle außertariflichen und/oder leitenden Angestellten anmeldet und versichert. Es können nicht einzelne außertarifliche oder leitende Angestellte versichert werden. Da der Arbeitgeber in allen Fällen Versicherungsnehmer ist, muss er auch für diese Arbeitnehmergruppe die Prämie tragen, soweit die sonstigen Voraussetzungen nach § 4 vorliegen. Die Versicherung erfolgt zu den gleichen Konditionen.
Warum sind geringfügig Beschäftigte und Auszubildende aus dem persönlichen Geltungsbereich ausgenommen?
Da die monatliche Geringverdienergrenze maximal 450 Euro beträgt, steht die monatliche Prämie in Höhe von 33,65 Euro, sowie der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum Entgelt. Erfahrungsgemäß sind geringfügig Beschäftigte nicht lange bei einem Unternehmen tätig, so dass das langfristige Ziel einer Absicherung im Pflegefall verfehlt werden würde. Die Ausbildungsvergütung ist ebenfalls im Verhältnis zu einem üblichen Tarifentgelt eines Arbeitnehmers gering, so dass die Festprämie im Missverhältnis zur Ausbildungsvergütung stünde. Nach § 4 werden unmittelbar aus einem Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis übernommene Arbeitnehmer privilegiert, denn sie sind mit der Übernahme und nicht erst nach einer sechsmonatigen Wartezeit zu versichern.
Erfolgen eine Versteuerung und Verbeitragung der Pflegezusatzversicherung?
Ja. Anders als bei der Altersversorgung, die mit der Entgeltumwandlung aus dem Brutto-Entgelt privilegiert ist, müssen Beiträge zur Pflegezusatzversicherung vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden und außerdem müssen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) gezahlt werden. Dafür wird die Leistung zu 100 Prozent ausgezahlt.
Wie funktioniert die individuelle Versteuerung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, wenn der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hat, aber anspruchsberechtigt im Sinne von § 4 Absatz 2 ist?
Arbeitgeberseitige Leistungen für die Zeit des Bezugs von Krankengeld gelten, gemäß § 23c Absatz 2 SGB IV, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn sie zusammen mit der Sozialleistung das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 Euro übersteigen. Die Arbeitgeberleistungen während des Bezugs einer Sozialleistung sind nicht steuerfrei. Allerdings gilt hier der Grundfreibetrag des § 32a EStG als Teil des Einkommens, der steuerfrei belassen wird. Das heißt, es muss in der Regel keine Einkommensteuer auf diesen Betrag gezahlt werden. Der Grundfreibetrag 2020 beträgt 9.408 Euro.
Wie werden Ruhens- und Unterbrechenszeiträume gehandhabt? Wie ist die Versicherung bei kurzfristigen Unterbrechungen ohne Entgeltfortzahlung zu handhaben?
In § 4 Tarifvertrag sind die Anspruchsberechtigungen von Mitarbeitern in Eltern- oder Pflegezeit, während der Arbeitsunfähigkeit außerhalb der Entgeltfortzahlung und bei unbezahlter Freistellung geregelt. In anderen Zeiten ohne Entgelt oder Entgeltfortzahlung verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen hat. Der Arbeitnehmer kann die Versicherung zu einem individuellen Beitrag fortführen oder die Versicherung für bis zu zwölf Monate beitragsfrei ruhend stellen. Ohne die im Tarifvertrag formulierten Privilegierungen verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen hat. Der Arbeitnehmer kann in diesen Fällen die Versicherung privat fortführen.
Sollte der Arbeitgeber die Weiterführungsmöglichkeit der Pflegezusatzversicherung Chemie als Belehrung in Kündigungsschreiben und Aufhebungsvereinbarungen aufnehmen?
Das wäre sinnvoll, um den Arbeitnehmer zu informieren. Bei Beendigung der Versicherungsfähigkeit des Arbeitnehmers (durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses) wird ihm ein Angebot zur privaten Fortführung der Versicherung durch die Versicherer unterbreitet.
Wie hoch wird der individuelle Beitrag?
Der individuelle Beitrag nach einem Austritt, ohne Fortsetzung in einem anderen Chemie-Unternehmen des Flächentarifvertrags oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichung der Altersgrenze, bestimmt sich nach dem Alter, in dem der Arbeitnehmer zur Pflegezusatzversicherung Chemie angemeldet wurde, unter Berücksichtigung von zwischenzeitlichen Beitragsanpassungen und Vertragsänderungen. Arbeitnehmer, die bei der Erstanmeldung jung waren, zahlen einen verringerten Beitrag, während sich der Beitrag eines austretenden Arbeitnehmers, der bei erster Anmeldung älter war, im Vergleich zum Kollektivpreis erhöhen wird.
Werden die Leistungen der Pflegezusatzversicherung auf andere, beispielsweise staatliche Leistungen angerechnet?
Nein, das Pflegegeld wird unabhängig, von Zahlungen anderer Sozialversicherungsträger oder privater Pflegeversicherungen, ungekürzt gezahlt. Personen mit privater Pflegezusatzversicherung sollten prüfen, ob sie tarifliche Pflegezusatzversicherung ihrem Versicherer mitteilen müssen, um vollen Leitungsanspruch zu behalten.
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Versicherung nicht fortführt?
Wird die Versicherung nicht fortgeführt, erlischt der Versicherungsschutz und die Versicherung wird beendet. Eine Auszahlung der eingezahlten Beiträge scheidet aus, weil es sich um eine reine Risikoversicherung handelt.
Besteht eine Beitragsfreiheit im Pflegefall?
Im Pflegefall ab Pflegegrad 2 sind keine Beiträge mehr zu zahlen und die Versicherung leistet das vereinbarte Pflegegeld. Eine Absicherung besteht fort. Bei ambulanter Pflege in Pflegegrad 5 besteht keine Beitragsfreiheit, weil keine Leistungen bezogen werden.
Was bedeutet § 6 Satz 2: „Die bisher erworbenen Rechte bleiben ihm erhalten.“?
Gemeint ist, dass bei privater Fortsetzung, die aus den seit Versicherungsbeginn gezahlten Beiträgen aufgebauten Alterungsrückstellungen erhalten bleiben und keine Gesundheitsprüfung erfolgt. Deshalb kann die Versicherung zu den vorteilhaften Konditionen fortgesetzt werden. Ohne die Alterungsrückstellungen, müsste der Arbeitnehmer, bei privater Fortsetzung, so gestellt werden wie ein komplett neu eintretender Mitarbeiter.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Gilt das auch bei einem Wechsel aus einem anderen Unternehmen der chemischen Industrie?
Ja. Eine frühere Anspruchsberechtigung wurde nicht vereinbart. Sofern ein Arbeitnehmer aus einem anderen in der Fläche Chemie gebundenen Unternehmen, in ein anderes in der Fläche Chemie gebundenes Unternehmen, wechselt und bereits in der Pflegezusatzversicherung CareFlex angemeldet ist, kann der Arbeitgeber prüfen, ob eine direkte Fortsetzung der Versicherung mit Beiträgen des Arbeitgebers freiwillig umsetzbar ist. Ansonsten kann die Versicherung bis zu sechs Monate beitragsfrei ruhend gestellt werden, so dass die Alterungsrückstellungen erhalten bleiben. Alternativ kann der Arbeitnehmer die Versicherung gegen eine eigene Beitragszahlung fortführen.
Entsteht ein Anspruch für übernommene Auszubildende auch bei Übernahme aus einem Ausbildungsverhältnis eines anderen Unternehmens der chemischen Industrie bzw. Bildungsträger? Gilt dies auch bei einer Übernahme außerhalb der Chemie?
Auszubildende, die von einem anderen Unternehmen übernommen werden, sind nicht unmittelbar übernommen im Sinne des Tarifvertrages. Deshalb gilt die Privilegierung für sie nicht. Dasselbe gilt für Auszubildende, die aus einem anderen Tarifbereich übernommen werden. Sie sind erst nach Ablauf von sechs Monaten anspruchsberechtigt. Der Arbeitgeber kann freiwillig diese Auszubildenden früher zur Pflegeversicherung anmelden.
Ist die sechswöchige Entgeltfortzahlung in den 72 Wochen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach § 4 enthalten?
Nein. Die sechswöchige Entgeltfortzahlung ist in den 72 Wochen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht enthalten. Damit zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit für einen Zeitraum von maximal 78 Wochen (6-wöchige Entgeltfortzahlung + 72 Wochen Krankengeldbezug) den Beitrag weiter.
Welche Folgen hat ein Wechsel im Pflegegrad nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit?
Die Höhe des Pflegegeldes wird nach einem Wechsel des Pflegegrades entsprechend angepasst. Wurde bei Pflegegrad 1 in der ambulanten Pflege keine Leistung gewährt, erhält der Pflegebedürftige mit einem höheren Pflegegrad, dann das entsprechende Pflegemonatsgeld des neuen Pflegegrads.
Wie entwickelt sich das Preis-Leistungsverhältnis in der Zukunft?
Die Tarifvertragsparteien haben mit den Versicherern eine Beitrags- und Leistungsgarantie bis zum 31. Dezember 2023 vereinbart. Danach entscheidet der Pflegebeirat, ob es im Falle der Notwendigkeit einer Beitragsanpassung zu einer Beitragsveränderung und/oder einer Leistungsveränderung der obligatorischen Pflegezusatzversicherung CareFlex Chemie kommt.
Was gilt bei einem Austritt eines Unternehmens aus dem regionalen Arbeitgeberverband?
Nach dem Verbandsaustritt gilt der Tarifvertrag Pflegezusatzversicherung Chemie für das Unternehmen kraft Nachbindung bis zu seinem Ende weiter, § 3 Absatz 3 TVG.
Deine Frage ist im FAQ nicht hinreichend beantwortet worden? Dann wende dich an die CareFlex-Chemie-Hotline:
Info-Hotline für Beschäftigte
Telefon: 0511-7631-893 (Call Center)
E-Mail: info@careflex-chemie.de (Customer Service Center)
Service Zeiten: Wochentags Montag –Freitag: 07.30 -18.00 Uhr
Die Mitarbeiter*innen des Call Center und Customer Service beraten und helfen den Beschäftigten bei allen Fragen zur obligatorischen Absicherung, zum Mitarbeiterportal und zum Beratungsprozess für die Zusatzmodule.
Für die Beantwortung spezifischer Fragen zur individuellen Absicherung müssen die Chemiebeschäftigten auf die Beratungen in ihren Betrieben warten. In den Pilotbetrieben starten diese bereits im Januar 2021 und finden ausschließlich per Video-Konferenz statt. Alle weiteren Unternehmen können sich ab Jahresbeginn für CareFlex Chemie registrieren. Dort starten die Beratungen, sobald alle anspruchsberechtigten Mitarbeiter*innen im Beschäftigtenportal angemeldet sind.
Kostenfreier First-Level-Support für Unternehmen
Telefon: 0511-7631-894 (Customer Service Center)
E-Mail: kontakt@careflex-chemie.de
Service Zeiten: Wochentags Montag –Freitag: 09.00 Uhr -17.00 Uhr
Das Team des Customer Service berät und hilft den Unternehmen in allen Fragen zur Registrierung und Prozessberatung und bietet technischen Support zum Unternehmensportal und zur Schnittstellenanbindung.