FAQ zur Pflegezusatzverischerung

Alles Wissenswerte zu den Beratungen für CareFlex Chemie

Pünktlich zum 1. Juli startet CareFlex Chemie, die erste tarifliche Pflegezusatzversicherung Deutschlands. Ein Meilenstein in der Chemie-Tarifpolitik. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den Beratungsgesprächen. 

Beratung digital
Foto: © fabrycs - istockphoto.com

Wann beginnen die Beratungen?

Bevor diese starten, müssen im Vorfeld umfangreiche Prozesse abgeschlossen sein. Dazu zählen beispielsweise, dass die Unternehmen notwendige Schnittstellen implementieren, ihre Belegschaften für CareFlex anmelden und rechtliche Fragen, etwa zum Datenschutz, klären müssen. Daraus resultierend, müssen die Betriebsparteien gegebenenfalls notwendige Rahmen- und Betriebsvereinbarungen anpassen oder neu abschließen.

Sobald die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zu CareFlex Chemie angemeldet haben und die Rahmenbedingungen für die Beratung der Beschäftigten mit den Unternehmen geklärt sind, werden die Beschäftigten informiert. Alle mit hinterlegter, betrieblicher E-Mail-Adresse können, sofern gewünscht, dann eine Willkommens-E-Mail aus dem Beschäftigtenportal mit ihrer CareFlex-Beschäftigten-ID erhalten. Mit dieser kann sich der Beschäftigte im Portal registrieren, ein eigenes Profil anlegen und einen persönlichen Beratungstermin buchen.  Die Beschäftigten, bei denen keine betriebliche E-Mail hinterlegt ist, erhalten ihre Zugangsdaten für das Portal über den Arbeitgeber. Ab Anfang Juli kann der Beschäftigte hier auch seine Versicherungsbestätigung einsehen.

Aufgrund der Pandemie finden sämtliche Beratungstermine derzeit nur virtuell statt.

Ich möchte mich auf dem CareFlex-Chemie-Beschäftigtenportal registrieren. Wie geht das?

Alle Informationen dazu finden Sie in dieser Anleitung.

Wer berät mich und wie bereite ich mich auf das Gespräch vor?

Insgesamt stehen etwa 1000  zertifizierten Pflegeberaterinnen und -berater CareFlex Chemie der IG BCE Bonusassekuranz sowie der beiden Konsorten für eine standardisierte Beratung zur Verfügung. Im Rahmen der Beratung wird der individuelle Bedarf der Beschäftigten und ihrer Familienangehörigen unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten ermittelt. Auf dieser Basis erstellen die Berater entsprechende Angebote.

Sofern Beschäftigte bereits eine private Pflegeversicherung abgeschlossen haben, empfehlen wir diese mit in die Beratung zu bringen und prüfen zu lassen.

Sollen Familienangehörige mit abgesichert werden, müssen diese beim Beratungstermin anwesend sein. Dies ist erforderlich, da die Abschlüsse digital ohne Unterschrift des Versicherungsnehmers erfolgen und die Gesundheitsprüfung gegenüber dem Berater wahrheitsgemäß und verbindlich beantwortet werden muss. Dies dient auch dem Schutz der Berater, da diese für die Beratung grundsätzlich selbst haften.

Zur Vorbereitung auf die Beratung können im Beschäftigtenportal unter der Rubrik „Informationen zu CareFlex Chemie“ zusätzliche Hinweise, wie zum Beispiel zu den gesetzlichen Pflegeleistungen oder die Gesundheitsprüfung, finden.

Um was geht es in dieser Beratung?

Grundsätzlich um die Analyse der Lebenssituation und der daraus resultierenden finanziellen Pflegelücke des*r Arbeitnehmer*in sowie der Familienangehörigen, die sich mitversichern wollen. Nach dem etwa einstündigen Gespräch kann jede*r ganz nach individuellem Bedarf für den Pflegefall vorsorgen.

Ist die Beratung sinnvoll?

Ja, aus mehreren Gründen. Zum einen unterscheiden sich die im Pflegefall finanziellen Eigenleistungen regional. Die vollstationäre Pflege in einer ausgewählten Mannheimer Unterkunft im Pflegegrad 1 kostet 2833,35 Euro monatlich, in Schifferstadt wäre exemplarisch ein Eigenanteil von 2498,12 Euro zu leisten (Quelle: AOK). Weiterhin ist zu klären, ob ein ambulanter Schutz ausreicht oder eine stationäre Risikoabsicherung sinnvoller ist – etwa für Singles oder weit von der Familie entfernt lebende Berufstätige.

Ich möchte eine Videoberatung. Gibt es da bestimmte Anforderungen an die Technik?

1. Wichtig: Die verwendeten Browser sollten auf dem aktuellen Stand sein. Folgende Browser werden z. Zt. vom Portal unterstützt:

Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Apple Safari

2. Tablets, wie Apple iPad, Samsung Galaxy, Huawei MatePad, etc. oder jegliche Art von Smartphones können z.Zt. für die Video-Beratung mit dem Portal nicht genutzt werden. Für alle anderen Funktionen, wie zum Beispiel die Registrierung, Dokumente lesen und speichern, können Smartphone und Tablet genutzt werden.

3. Jedes System besitzt separate Freigabefunktionen für Videowiedergabe und Audio. Meistens hilft hier ein Blick in die jeweilige <<Systemsteuerung>> ihres Systems

4. Manchmal geht die Internet-Verbindung verloren oder man hat eine schlechte Verbindung. Dieses kann unterschiedliche Gründe haben. Die Häufigsten Ursachen haben wir auf Seite 2 zusammengefasst. Wir empfehlen die Verwendung eines LAN-Kabels. Dadurch erreicht man eine stabile und gute Verbindung.

5. Bitte prüfen Sie, ob eventuell eine Firewall in Ihrem Haus oder bei der Nutzung von betrieblichen Geräten für Störungen verantwortlich sein könnte.

6. Software-Updates steigern die Leistung der Software selbst, schließen aber oft auch Sicherheitslücken und minimieren Risiken. Deswegen sollten Sie darauf achten, dass alle erforderlichen Programme auf dem aktuellen Stand sind.

Hier finden Sie weitere Informationen: Technische Hinweise / Voraussetzungen für die Videoberatung

Die Deutsche Familienversicherung hat das Versicherungskonsortium verlassen. Was bedeutet das für mich?

Neben der Barmenia und der R+V war die Deutsche Familienversicherung (DFV) zunächst Teil des Versicherungskonsortiums. Die DFV ist auf eigenem Wunsch ausgestiegen, weil die Anforderungen der Finanzaufsicht BaFin für die DFV als kleinen Versicherer zu einem hohen Finanzrisiko geführt hätten. Der Ausstieg hat keinerlei Auswirkungen auf die Versicherten, denn die R+V sowie die Barmenia sind finanzstarke und große Krankenversicherer.

Was passiert, wenn ich am 1. Juli in Elternzeit bin?

Die Arbeitgeber melden die Beschäftigten zum Versicherungsbeginn am 1. Juli 2021 mit an und zahlen je nach Dauer der Elternzeit bis zu 12 Monaten die Beiträge, da die 12 Monate der tariflichen Privilegierung entsprechend  §4 Abs.2 des TV Pflege erst mit Beginn der Pflegezusatzversicherung zum 01.07.2021 beginnt. Wenn  eine Beschäftigte zum Beispiel am 01.11.2020 in Elternzeit gegangen ist, zahlt der Arbeitgeber bis 01.07.2022 die Beiträge, sofern die Elternzeit (ohne Teilzeit) entsprechend andauert.

Für die restliche Elternzeit können die Beschäftigten den Vertrag privat zum individuellen Beitrag fortführen oder ruhend stellen. Nach Rückkehr melden die Arbeitgeber die Elternzeitler wieder zum Gruppenvertrag an. Eine Wartezeit gibt es dann nicht.


Habe ich einen Anspruch auf die Pflegezusatzversicherung, wenn ich zurzeit kein Entgelt beziehe?

Anspruchsberechtigt ist man während Eltern-, und Pflegezeiten sowie bei unbezahltem Urlaub (zum Beispiel Sabbatical) bis zu zwölf Monaten. Auch in der Freistellung vom Langzeitkonto und bei längerer Erkrankung (mit Krankengeldbezug bis zu 72 Wochen) gilt der Anspruch.

Mein Beschäftigungsverhältnis hat zum 01.03.2021 begonnen. Ab wann habe ich Anspruch auf die Pflegezusatzversicherung?

Nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten, also zum 01.09.2021 besteht Anspruch.


Registrieren und Mitgliedervorteil sichern

Hier erfährst du, wie du dich für das Beschäftigtenportal registrierst und dir so den IG-BCE-Mitgliedervorteil sicherst. Klick dich einfach durch die Fragen. 

Weitere Informationen

Bild FAQ
Foto: © sdecoret/depositphotos
FAQ
FAQ zur Pflegezusatz-Versicherung

Warum brauchen wir eine Pflegezusatzversicherung? Wie wird die Pflegezusatzversicherung finanziert? Und welche Prämien und Leistungen bietet die Versicherung? Wir beantworten in unserem FAQ die wichtigsten Fragen zu CareFlex Chemie.