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Tarifliches Inflationsgeld

Die tarifvertragliche Antwort auf die hohe Inflation und die rasant gestiegenen Energiepreise, unter denen viele Beschäftigten ächzen, ist das tarifliche Inflationsgeld: Einigen sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf diese Einmalzahlung, ist sie bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuer- und abgabenfrei. Dafür hat die Bundesregierung im Rahmen des dritten Entlastungspaktes die Möglichkeit geschaffen. Für Beschäftigte bedeutet das: Brutto ist gleich Netto.

Tarifliches Inflationsgeld - Bild

Das tarifliche Inflationsgeld kommt weder vom Staat, noch erhalten es automatisch alle Beschäftigten. Gewerkschaft und Arbeitgeber müssen die Auszahlung des tariflichen Inflationsgelds für die jeweiligen Branchen oder Unternehmen verhandeln. In ihrem Organisationsbereich hat die IGBCE das bereits oft getan, unter anderem in der chemisch-pharmazeutischen Industrie, in der Papierbranche oder bei dem Energieunternehmen RWE. Schon jetzt profitieren insgesamt rund 650.000 Beschäftigte aus dem Organisationsbereich der IGBCE von diesen tariflichen Einigungen. Meist haben IGBCE und Arbeitgeber die steuer- und abgabenfreien 3000 Euro komplett ausgeschöpft. Oft wird die Zahlung in verschieden hohe Raten gesplittet, in einigen Bereichen werden die Einmalzahlung zusätzlich in eine dauerhafte, tabellenwirksame Erhöhung umgewandelt.

Das verhandelte Entlastungspaket in der Chemieindustrie sieht als tarifliches Inflationsgeld steuerfreie Sonderzahlungen in zwei Tranchen von jeweils 1500 Euro pro Kopf vor, die spätestens im Januar 2023 und im Januar 2024 fällig werden. Auszubildende erhalten Sonderzahlungen in zwei Tranchen (je 500 Euro pro Kopf).

In der Papierindustrie erhalten Beschäftigte das tarifliche Inflationsgeld in drei Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 3000 Euro netto. Bis zum 31. Dezember 2022 erhalten alle Arbeitnehmer*innen als erste Einmalzahlung 750 Euro netto, bis zum 31. März 2023 als zweite Einmalzahlung 1250 Euro netto und bis zum 31. März 2024 als dritte Einmalzahlung 1000 Euro netto.

Die 18.000 RWE-Beschäftigten bekommen das tarifliche Inflationsgeld in zwei Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 1500 Euro netto. Die 2500 Mitarbeiter*innen der medizinischen Versorgungszentren des Unternehmens Synlab erhalten 1250 Euro in fünf Teilzahlungen. Für IGBCE-Mitglieder gibt es zusätzlich 500 Euro. Für die 2300 Beschäftigten, die unter den Flächentarifvertrag Hohlglas West fallen, hat die IGBCE durchgesetzt, dass sie das tarifliche Inflationsgeld in 20 monatlichen Raten in Höhe von 150 (Arbeitnehmer*innen) beziehungsweise 135 Euro (Auszubildende) bekommen. Bei dem Hohlglashersteller OI-Glasspack erhält jede*r Vollzeitbeschäftigte ab dem 1. Januar 2023 monatlich 200 Euro netto mehr pro Monat über einen Zeitraum von 15 Monaten und damit insgesamt 3.000 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Zahlungen anteilig, Auszubildende bekommen 15 mal 100 Euro netto, insgesamt also 1500 Euro. Auch die 3000 Beschäftigten in der Kunststoffindustrie Baden-Württemberg erhalten das volle tarifliche Inflationsgeld in zwei Raten, ebenso wie die rund 1500 Beschäftigten des Energieunternehmens BP.

In einigen Unternehmen verstetigt sich die Zahlung des tariflichen Inflationsgelds, die Beschäftigten haben also dauerhaft etwas davon: Der mit der IGBCE neu verhandelte Haustarifvertrag für den Entsorgungsdienstleister Rendac in Jagel schreibt beispielsweise eine Auszahlung des tariflichen Inflationsgeldes von netto 250 Euro monatlich fest. Nach Auszahlung der insgesamt 3000 Euro verstetigt sich der Betrag in zusätzliche 250 brutto pro Monat. In vorgezogenen Tarifverhandlungen bei dem Medizintechnikunternehmen Codan in Lensahn haben sich Arbeitgeber und IGBCE auf eine achtmonatige Auszahlung der 3000 Euro Inflationsprämie geeinigt. Im Anschluss erhalten die 470 Mitarbeitenden des Medizintechnik-Herstellers mit jeder Entgeltzahlung bis zu 130 Euro brutto zusätzlich. Der Automobilzulieferer Bruss in Hoisdorf überweist seinen 390 Beschäftigten über acht Monate je 200 Euro netto. Im Anschluss erhalten sämtliche Lohn- und Gehaltklassen 100 Euro brutto zusätzlich.

Bisher hatte die IGBCE noch nicht in allen Bereichen die Möglichkeit, das tarifliche Inflationsgeld zu verhandeln. Viele Tarifrunden stehen in den nächsten Wochen oder im kommenden Jahr erst an. Sicher ist: Bei zahlreichen Verhandlungen wird das Inflationsgeld eine Rolle spielen. Bis Ende 2024 bleibt die Sonderzahlung von bis zu 3000 Euro steuer- und abgabefrei.

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