Sozialwahl 2023
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AKTIV GESTALTEN. SOZIALWAHL. MACH SIE ZU DEINER WAHL!

2023 sind Sozialwahlen. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland und findet nur alle sechs Jahre statt. Die IGBCE ruft alle Mitglieder und alle gesetzlich Versicherten dazu auf, sich an den Sozialwahlen 2023 zu beteiligen.

Was wird gewählt?

Gewählt werden Versichertenvertreter*innen und Arbeitgebervertreter*innen für die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen), die Rentenversicherungsträger, die Berufsgenossenschaften.

Was hat die IGBCE mit den Versicherungen zu tun?

Auf Versichertenseite treten vor allem Arbeitnehmer*innenorganisationen wie die Gewerkschaft IGBCE an. Gewählte IGBCE-Mitglieder vertreten in den Selbstverwaltungsgremien dann unsere Forderungen und Werte und setzen sich für eine versichertenorientierte Weiterentwicklung des Sozialversicherungssystems ein.

Warum sollte man wählen gehen?

Die gewählten Selbstverwalter*innen beschließen den Haushalt ihres Sozialversicherungsträgers, bestimmen mit über die Leistungen, wählen den Vorstand und beschäftigen sich mit der zukünftigen Ausrichtung ihrer Krankenkasse – haben also ganz konkreten Einfluss auf künftige Sozial- und Gesundheitsleistungen.

Außerdem ist die soziale Selbstverwaltung eine Institution, die sich bewährt hat. Hier können Beitragszahler*innen mitbestimmen, was durch ihre und die Beiträge der Arbeitgeber*innen finanziert wird.

DIE SOZIALWAHLEN KURZ ERKLÄRT

Bei den Sozialwahlen wählen die Versicherten (also wir alle) die höchsten Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Diese „Versichertenparlamente“ stellen den Haushalt auf und wählen den Vorstand beziehungsweise die Geschäftsführung. Und: Sie entscheiden zum Beispiel über Leistungen der Krankenkassen oder die Qualität von Reha-Angeboten.

Das Ganze nennt sich auch Soziale Selbstverwaltung und funktioniert so bereits seit dem 19. Jahrhundert. Und hat seitdem keine Relevanz verloren: Die Versichertenvertreter*innen setzen sich dafür ein, dass gute Versorgung und Gesundheitsleistungen erhalten bleiben und nicht dem Spardiktat zum Opfer fallen.

Sozialwahlen in den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung

Das zentrale Selbstverwaltungsorgan der Krankenversicherung ist der Verwaltungsrat. Ihm gehören maximal 30 ehrenamtliche Mitglieder an (je 15 Vertreter*innen von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen). 

Der Verwaltungsrat wählt den hauptamtlichen Vorstand der Krankenkasse. 

Zudem bestimmt er die Grundsätze und Ziele der Krankenkasse, beschließt die Satzung – und somit Beitragssatz und Zusatzleistungen – und überwacht den Haushalt.

Sozialwahlen in den Trägern der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung

Das zentrale Selbstverwaltungsorgan der Renten- und Unfallversicherung ist die Vertreterversammlung. Sie wird mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter*innen paritätisch besetzt. Die Zahl der Mitglieder hängt von der Größe des Versicherungsträgers ab (maximal 30 Personen). 

Die Vertreterversammlung beschließt die Satzung, überwacht den Haushalt, wählt die ehrenamtlichen Versichertenberater*innen und den ehrenamtlichen Vorstand und die hauptamtliche Geschäftsführung des Versicherungsträgers.

Der Vorstand trifft dann die wichtigen Grundsatz- und Leitentscheidungen, beispielsweise über die organisatorische, finanzielle und personelle Ausrichtung, die Geschäftsführung übernimmt die laufenden Verwaltungsgeschäfte.

WARUM KANDIDIEREN?

Auch bei den Sozialwahlen brauchen wir mehr Vielfalt bei Personen und Blickpunkten. Neben unseren erfahrenen Kolleg*innen wollen wir deshalb insbesondere junge Ehrenamtliche und Frauen aus dem aktiven Berufsleben motivieren, zu kandidieren.

Bei Interesse können sich IGBCE-Mitglieder an den zuständigen IGBCE-Bezirk oder an den Landesbezirk wenden.

Sei dabei!

Birgit Biermann zu den Sozialwahlen

FAQ FÜR KANDIDIERENDE
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