Betriebliche und tarifliche Altersvorsorge: Befristung gekippt

Sinnvolle Weichenstellung

Betriebliche und tarifliche Altersvorsorge: Befristung gekippt

Hannover. Die Bundesregierung will die betriebliche und tarifliche Altersvorsorge unverändert auch über 2009 hinaus fördern. Das hat Bundesarbeitsminister Franz Münterfering angekündigt. Die IG BCE begrüßt diese Entscheidung. „Das ist eine gute und sinnvolle Weichenstellung", sagte der IG-BCE-Vorsitzende Hubertus Schmoldt. „Wir freuen uns, dass sich der Arbeitsminister unseren Argumenten gegenüber aufgeschlossen gezeigt hat. Eine Befristung der Förderung bis 2009 hätte erheblichen sozialpolitischen Schaden gezeitigt.

Diese Gefahr ist nun gebannt. Wir sind der Forderung der Politik nachgekommen und bauen eine zusätzliche Säule in der Altersvorsorge auf. Da kann der Staat sich nicht zurückziehen und die Anreize kappen."

Seit 1998 fördern die Chemie-Sozialpartner den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge per Tarifvertrag.

Eine weitere Stärkung der tariflichen und betrieblichen Altersvorsorge ist in dem seit Januar 2006 gültigen Abkommen geregelt. Kernpunkt ist die Schaffung eines Entgeltumwandlungsgrundbetrages, der ausschließlich für die Altersvorsorge eingesetzt werden kann. Für die Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung müssen keine Beiträge an die Sozialversicherungen geleistet werden. Dieser Vertrag wird von den Beschäftigten gut angenommen und besitzt eine Vorbildfunktion für viele andere Branchen.

Nach den ursprünglichen Plänen der Großen Koalition sollte die Beitragsfreiheit der tariflichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung von 2009 an wegfallen. Wäre dieses Vorhaben verwirklicht worden, würden private Vorsorge- und Sparmodelle gegenüber dem tariflichen Chemie-Modell einseitig bevorzugt - ein untragbarer Zustand.

In einer gemeinsamen Erklärung fordern IG BCE und Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) eine Gleichstellung der tariflichen Altersvorsorge mit der Privatvorsorge. Deshalb - so die Chemie-Sozialpartner am 10. Mai - müssen die jetzt geltenden Rahmenbedingungen für die Entgeltumwandlung beibehalten werden.