Hilflosigkeit, Enttäuschung, Angst vor der Zukunft – gekündigt zu werden, geht nicht spurlos an einem vorüber, viele Emotionen kochen hoch. Auch wenn es schwerfällt: Das Wichtigste ist zunächst, einen kühlen Kopf zu behalten. Was du sonst noch wissen musst, falls dir dein Arbeitgeber plötzlich die Kündigung vorlegt, erfährst du hier.
Bewahre einen kühlen Kopf, falls dir dein Arbeitgeber plötzlich die Kündigung vorlegt.
Zum Glück ist es in Deutschland nicht ganz so einfach, einen Beschäftigten zu kündigen, wie man es oft in amerikanischen Filmen sieht. Ein kurzes Gespräch, ein Karton für die persönlichen Sachen und „Auf Wiedersehen“ – so geht es im deutschen Arbeitsrecht nicht! Trotzdem musst du deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer kennen. Deswegen hier ein Überblick über die verschiedenen Kündigungsarten und die wichtigsten Infos dazu.
Die fristgerechte Kündigung
Eine fristgerechte Kündigung hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis nach einer bestimmten Frist beendet wird. Diese Frist kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Die fristgerechte oder fristgemäße Kündigung wird auch als ordentliche Kündigung bezeichnet.
Die fristgerechte Kündigung muss begründet werden, wenn der Arbeitnehmer in den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fällt. Dies ist grundsätzlich der Fall in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitbeschäftigten. Bei Beschäftigungsverhältnissen, die vor dem 1. Januar 2004 entstanden sind, müssen heute noch mehr als fünf Vollzeitarbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sein, die bereits am 1. Januar 2004 im Betrieb beschäftigt waren.
Das KSchG unterteilt die Gründe für eine ordentliche Kündigung in drei Kategorien:
Wenn du eine ordentliche Kündigung erhalten hast, solltest du:
Folgende Punkte prüfen wir gerne mit dir gemeinsam:
Die fristlose Kündigung
Mit der fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. Jede fristlose Kündigung ist zugleich auch eine außerordentliche Kündigung. Umgekehrt ist jedoch nicht jede außerordentliche Kündigung zugleich eine fristlose Kündigung. Das kann zum Beispiel bei einem Arbeitnehmer der Fall sein, der an sich unkündbar ist und der deshalb nur außerordentlich gekündigt werden kann, aber nur mit Auslauffrist.
Fristlos zu kündigen, ist das schärfste Schwert bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Deshalb darf eine fristlose Kündigung nur ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und es für den Arbeitgeber unzumutbar ist, die Kündigungsfrist abzuwarten. Eine schlechte finanzielle Lage des Unternehmens ist in der Regel kein wichtiger Grund.
Wenn du eine fristlose Kündigung erhalten hast, solltest du:
Folgende Punkte prüfen wir gerne mit dir gemeinsam:
Die Änderungskündigung
Die Änderungskündigung hat zur Folge, dass das gegenwärtige Arbeitsverhältnis beendet wird, verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu anderen (meist schlechteren) Bedingungen unmittelbar im Anschluss an die Beendigung fortzusetzen. Sie kann ebenfalls fristgerecht (ordentlich) und fristlos (in der Regel außerordentlich) erklärt werden. Auch hier gelten die drei Kategorien der möglichen Gründe (betriebs-, verhaltens-, personenbedingt).
Wenn du in den Geltungsbereich des Kündigungsschutzes fällst (siehe oben unter „Die fristgerechte Kündigung“), hast du bei einer Änderungskündigung drei Möglichkeiten:
Wenn du eine Änderungskündigung erhalten hast, solltest du:
Folgende Punkte prüfen wir gerne mit dir gemeinsam:
Für alle Kündigungen gilt, dass ein Kündigungsschutzprozess normalerweise drei bis vier Monate dauert, sodass die Kündigungsfrist in der Regel nicht länger ist als die Prozessdauer.
Die Abmahnung
Eine Abmahnung wird erteilt, wenn eine (angebliche) Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vorliegt. Gleichzeitig stellt sie eine Ankündigung dar, bei weiterem Fehlverhalten das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Sie ist deshalb von entscheidender Bedeutung, weil für eine verhaltensbedingte Kündigung in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich ist. Sie wird nach Erteilung der Personalakte beigefügt. Ein Arbeitnehmer muss nicht unbedingt schriftlich abgemahnt werden, auch eine mündlich ausgesprochene Abmahnung ist wirksam.
Wenn du eine Abmahnung erhalten hast, solltest du:
Wann ist eine Kündigung wirksam?
Die Kündigung muss zwingend schriftlich erklärt werden und wird erst wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Der Zugang liegt beispielsweise vor, wenn das Kündigungsschreiben persönlich übergeben wird, per Post zugestellt wurde, also in den Briefkasten gelangt ist, oder vom Briefträger übergeben wurde. Der Zugang kann unter Umständen auch im Urlaub und während einer Krankheit erfolgen. Den rechtzeitigen Zugang muss der Arbeitgeber beweisen.
Welche Klagefrist gilt?
Mit dem Zugang der Kündigungserklärung (fristgerecht, fristlos oder Änderungskündigung) beginnt die dreiwöchige Frist für die Klage. Es ist also wichtig, möglichst schnell zu reagieren.
Kündigung bei Elternzeit, Schwangerschaft und Schwerbehinderung
Bei derartigen Kündigungen muss noch die zuständige Behörde zustimmen. Ein Antrag auf Zustimmung der Behörde muss durch den Arbeitgeber gestellt werden, wenn die Kündigung während der Elternzeit oder während der Schwangerschaft (plus vier Monate nach Entbindung) erfolgt oder wenn es sich beim Gekündigten um einen Schwerbehinderten handelt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer die Schwerbehinderteneigenschaft innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist gerichtlich geltend macht, also sich im Kündigungsschutzverfahren auf den Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter beruft.
Kündigung im Krankheitsfall
Die Krankschreibung ist kein Kündigungshindernis.
Es ist auch möglich, wegen einer Erkrankung gekündigt zu werden – das wäre eine personenbedingte Kündigung, wenn der Arbeitnehmer entweder dauerhaft erkrankt, für lange Zeit arbeitsunfähig ist oder häufig kurz erkrankt (durchschnittlich circa 60 Arbeitstage pro Jahr in den vergangenen drei Jahren). Allerdings muss hier noch die gesundheitliche Prognose in Betracht gezogen werden: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft beispielsweise oft erkranken wird, es also eine Negativprognose gibt. Ist die Ursache der häufigen Erkrankung allerdings nicht mehr vorhanden, ist die Negativprognose nicht erfüllt und die Kündigung unwirksam.
Besonderheiten bei Neueinstellung
Während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses besteht nur ein geringer Kündigungsschutz. Trotzdem gilt, dass der Betriebsrat informiert werden muss und eine Kündigung nicht willkürlich ausgesprochen werden darf.
Während einer Probezeit, die höchstens sechs Monate dauern darf, ist es möglich, ohne Begründung mit einer sehr kurzen Frist zu kündigen. Bei einer Kündigung nach Neueinstellung ist es ratsam, sich unverzüglich an den Betriebsrat und den zuständigen IG-BCE-Bezirk zu wenden.
Der Aufhebungsvertrag und der Abwicklungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen. Das heißt, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen darauf einigen, das Arbeitsverhältnis zu einem festgelegten Zeitpunkt zu beenden.
Der Abwicklungsvertrag ist eine vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der die Folgen einer vom Arbeitgeber zuvor ausgesprochenen Kündigung einvernehmlich geregelt werden. In der Regel wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben wird und der Arbeitgeber sich im Gegenzug zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet.
Dabei ist in beiden Fällen zu beachten:
Wenn dir dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag anbietet, solltest du:
Das Arbeitszeugnis
Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Es beinhaltet neben einer Tätigkeitsbeschreibung (Was waren die Aufgaben?) das Verhalten und die Leistung am Arbeitsplatz (Wie wurde gearbeitet?). Das Zeugnis darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht ungerechtfertigt erschweren und muss selbstverständlich der Wahrheit entsprechen. Bei unrichtigen Zeugnissen kann ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers vorliegen.
Wenn du mit einem Zeugnis nicht einverstanden bist, solltest du:
Wer hilft im Kündigungsfall weiter?
Eine Kündigung ist ein einschneidendes Erlebnis. Umso wichtiger ist es, in dieser Situation einen starken Partner an der Seite zu haben. Jedes Mitglied der IG BCE hat auch in diesem Fall Anspruch auf kostenlose Rechtsauskunft und kostenlose Rechtsvertretung!
Eine fristgerechte Kündigung hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis nach einer bestimmten Frist beendet wird. Diese Frist kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben.
Mit der fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. Jede fristlose Kündigung ist zugleich auch eine außerordentliche Kündigung.
Die Änderungskündigung hat zur Folge, dass das gegenwärtige Arbeitsverhältnis beendet wird, verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu anderen (meist schlechteren) Bedingungen unmittelbar im Anschluss an die Beendigung fortzusetzen.