Das solltest du wissen

Befristete Arbeitsverträge

Der Berufseinstieg erfolgt heute leider häufig mit einem befristeten Arbeitsvertrag. So ist der erste Schritt zur weiteren Karriere mit Unsicherheit verbunden – aber das ist kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Wichtig bei einer Befristung ist es, seine Rechte zu kennen. Wie sieht es etwa bei der Kündigung oder Verlängerung eines befristeten Vertrags aus?

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Foto: © Andrew Brookes/ gettyimages

Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft automatisch aus, ohne dass das Unternehmen eine Kündigung aussprechen muss. Somit ist eine Befristung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber eine bequeme und sichere Sache. Manche Arbeitgeber versuchen auch, damit den Kündigungsschutz zu umgehen, den ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet. In welchen Fällen eine Befristung möglich ist und welche Formalien für ein befristetes Arbeitsverhältnis einzuhalten sind, regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es lohnt sich, sich mit dessen Anforderungen vertraut zu machen. Denn wenn ein befristeter Vertrag rechtlich unwirksam ist, zieht das eine Entfristung des Arbeitsverhältnisses nach sich.

Hier beantworten wir dir einige der wichtigsten Fragen zum Thema befristete Arbeitsverträge:

Wie lange kann ein Arbeitsvertrag befristet werden?

Ein Arbeitsverhältnis kann ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds auf bis zu zwei Jahre befristet werden. Innerhalb dieser Höchstgrenze kann der Arbeitsvertrag dreimal verlängert werden. Ein Tarifvertrag kann die Höchstdauer der Befristungen und/oder die Anzahl der möglichen Verlängerungen allerdings abweichend von der gesetzlichen Vorschrift regeln.

In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens sind dort zeitlich befristete Verträge ohne Sachgrund bis zur Dauer von vier Jahren zulässig – auch die mehrfache Verlängerung der sachgrundlosen Befristung bis zu dieser Gesamtdauer.
Wird ein befristeter Arbeitsvertrag mit einem Sachgrund abgeschlossen, gibt es dafür keine zeitliche Begrenzung. Der Arbeitgeber hat das Vorliegen eines sachlichen Grunds für die Befristung im Streitfall nachzuweisen.
 

Welche Sachgründe für eine Befristung gibt es?

Anerkannte sachliche Gründe für einen befristeten Arbeitsvertrag sind zum Beispiel:

  • Die Vertretung eines verhinderten Arbeitnehmers, etwa wegen Krankheit, Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit.
  • Ein nur vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung, etwa ein Projektauftrag.
  • Der Berufseinstieg nach Ausbildung oder Studium soll erleichtert werden.

Nicht als Sachgrund für einen befristeten Vertrag anerkannt werden unter anderem:

  • Allgemeine wirtschaftliche Schwierigkeiten oder die Insolvenz des Arbeitgebers.
  • Die Verlängerung der Probezeit über sechs Monate hinaus.
  • Die Abhängigkeit von Zuwendungen Dritter, beispielsweise der öffentlichen Hand.

Ist die vorzeitige Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses möglich?

Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nur zulässig, wenn es ausdrücklich im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde. Eine außerordentliche Kündigung des befristeten Arbeitsvertrags aus wichtigem Grund ist immer möglich.

Wann endet ein mit Sachgrund befristetes Arbeitsverhältnis?


Beim mit Sachgrund befristeten Arbeitsverhältnis muss eine zweiwöchige Auslauffrist eingehalten werden. Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer als Krankheitsvertretung zweckbefristet eingestellt wurde, wird das Arbeitsverhältnis nicht automatisch dadurch beendet, dass der vertretene Kollege wieder bei der Arbeit erscheint. Vielmehr muss der Arbeitgeber dies dem Arbeitnehmer schriftlich mitteilen. Das Arbeitsverhältnis endet erst zwei Wochen nach dieser Anzeige.

Ist beim befristeten Arbeitsvertrag die Schriftform vorgeschrieben?

Ja. Bei zeitlicher Befristung des Arbeitsvertrags muss die Dauer oder das Datum und bei der Zweckbefristung deren Zweck angegeben werden. Eine mündlich vereinbarte Befristung des Vertrags ist unwirksam. Der Arbeitsvertrag gilt als unbefristet geschlossen, sprich: Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer weiterarbeitet?

Ist der Beschäftigte nach der Zweckerreichung ohne vorangehende Verlängerung der Frist weiterbeschäftigt und hat der Arbeitgeber Kenntnis davon, führt dies automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis – es sei denn, der Arbeitgeber widerspricht dem unverzüglich oder teilt dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung unverzüglich mit.

Was passiert, wenn die Befristung unwirksam ist?

Ist die Befristung rechtsunwirksam, gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit anderen Worten: Es handelt sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Wie kann man gegen eine unwirksame Befristung vorgehen?

Dazu muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages beim zuständigen Arbeitsgericht eine Feststellungsklage erheben.

Was ist zwingend vor dem Ende der Befristung zu erledigen?

Nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts, spätestens jedoch drei Monate vor diesem, muss sich der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Wo finde ich juristische Hilfe?

Jedes Mitglied der IG BCE hat Anspruch auf Rechtsauskunft und Rechtsvertretung in allen Streitigkeiten aus dem Arbeits- und Sozialrecht sowie in sonstigen Fragen, die aus seiner Tätigkeit unmittelbar im Betrieb oder seinem Eintreten für die IG BCE erwachsen. Das gilt natürlich auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag. Die Kosten dafür sind mit dem Mitgliedsbeitrag abgedeckt. Ansprechpartner ist der jeweilige IG-BCE-Bezirk.

Weitere Informationen findest du auch in unserer Broschüre "Befristete Beschäftigung".

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