Du möchtest studieren, weißt aber nicht, wie du das Studium finanzieren sollst? Mach dir keine Sorgen, du schaffst das mit uns! Wir und die Hans-Böckler-Stiftung unterstützen dich auf deinem Weg bis zum erfolgreichen Studienabschluss.
Studieren ohne finanzielle Sorgen: Ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung macht es möglich.
Chancengleichheit bedeutet in unserer Gesellschaft das Recht für jeden Bürger auf einen gleichen Zugang zu allen Lebenschancen. Das gilt auch für den Zugang zu höherer Bildung. Sie darf nicht von der sozialen Herkunft abhängig sein. Leider ist dies in Deutschland immer noch häufig der Fall. Dabei belegen Studien der Hans-Böckler-Stiftung: Auch Kinder aus Nicht-Akademiker-Familien schaffen den Weg durchs Studium mit guten Leistungen! Sie brauchen nur eine Chance auf Weiterbildung. Und die geben wir dir zusammen mit der Begabtenförderung der Hans-Böckler-Stiftung. Denn wir wollen gewerkschaftlich engagierten und begabten Menschen, die aus eigenen Mitteln kein Studium finanzieren können, ein Studium ermöglichen. Dabei wollen wir vorrangig Arbeitnehmerkinder materiell und ideell fördern und Mitglieder unterstützen, die beruflich gute Leistungen gezeigt haben und sich beispielsweise in den IGBCE-Ortsgruppen oder in der Jugendarbeit, aber auch in Parteien engagiert haben.
Die Hauptkriterien für eine Aufnahme in die Begabtenförderung der Hans-Böckler-Stiftung sind gute Leistungen und gesellschaftspolitisches Engagement, beispielsweise in Verbänden, Parteien, Gewerkschaften oder der Kirche. Die Stiftung fördert das Studium an staatlich anerkannten Universitäten und Hochschulen, Gesamthochschulen, an technischen und pädagogischen Hochschulen sowie duale und berufsbegleitende Studiengänge. Außerdem unterstützt sie engagierte Menschen auf dem zweiten Bildungsweg. Darunter fällt zum Beispiel das Nachholen des Abiturs. Auch Masterstudierende können gefördert werden, sollten sie das zweite Semester im Masterstudium noch nicht abgeschlossen haben. Ebenso werden freie Promotionen in Kollegs oder in Nachwuchsforscher-Gruppen von der Hans-Böckler-Stiftung unterstützt.
Beim gewerkschaftlichen Verfahren nimmt der jeweilige IGBCE-Bezirk deine Bewerbung entgegen und schreibt dann ein Gutachten über dein gewerkschaftliches und gesellschaftspolitisches Engagement. Danach findet ein Gespräch mit dem Bewerber, den Vertretern der jeweiligen Stipendiatengruppe sowie dem Vertrauensdozenten statt, die ebenfalls ein Gutachten an die Stiftung senden. Dort werden die Unterlagen geprüft und es wird entschieden, ob deine schriftliche Bewerbung alle Voraussetzungen erfüllt. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 1. Februar und für das Sommersemester der 1. September.
Bei einer Aufnahme in die Begabtenförderung erhältst du zunächst für maximal drei Semester ein finanzielles Stipendium, eine Studienkostenpauschale und eine ideelle Förderung. Die Höhe des Stipendiums ist vom Einkommen deiner Eltern abhängig, solange du unterhaltsberechtigt bist. Wenn du nicht mehr von deinen Eltern unterstützt werden kannst, bekommst du eine elternunabhängige Förderung. Dabei wird nur das Einkommen deiner Familie, also der Partnerin oder des Partners, bei der Berechnung des Stipendiums beachtet. Nach den drei Semestern kannst du einen Antrag auf Weiterförderung stellen und erneut ein Gutachten bei deinem Vertrauensdozenten und der Stipendiatengruppe anfordern.
Als Stipendiat bekommst du maximal 597 Euro im Monat von der Stiftung ausgezahlt. Dazu gibt es zusätzlich eine Studienkostenpauschale von 300 Euro pro Monat, die auch diejenigen bekommen, die das finanzielle Stipendium aufgrund eines zu hohen Einkommens der Eltern nicht bekommen. Wenn du promovierst, bekommst du 1.051 Euro sowie eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. In einigen Fällen zahlt die Stiftung auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung von 54 Euro monatlich. Bei einem Studium neben dem Beruf wird das Gehalt auf das Stipendium angerechnet. Ein großer Vorteil gegenüber dem BAföG: Das Stipendium bzw. die Studienförderung muss nach Ende der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden.
Die ideelle Förderung beinhaltet ein vielfältiges Seminarangebot. Stipendiaten können sich in Seminaren zu gesellschafts- und gewerkschaftspolitischen Themen weiterbilden oder sich zusätzliche Schlüsselqualifikationen in Tagungen und Workshops aneignen. Dabei kannst du auch in die Seminarplanung einbezogen werden, du kannst Themen vorschlagen und bei der Vorbereitung und Durchführung helfen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, eine Sprachreise zu machen, um erlernte Sprachen zu verbessern oder eine ganz neue Sprache zu lernen. Diese Reisen werden von der Stiftung bezuschusst.
Ein wesentlicher Vorteil ist die Praktikumsförderung während des Studiums. Voraussetzung ist allerdings, dass du dein freiwilliges Praktikum in die Semesterferien legst. Bei Pflichtpraktika sieht das anders aus. Diese sind meistens von der Universität sowieso schon so gelegt, dass keine Vorlesungen und Prüfungen verpasst werden. Die Praktikumsförderung dient der Unterstützung eines erfolgreichen Berufseinstiegs nach dem Studium oder der Promotion. Finanziell unterstützt werden Studierende zum Beispiel bei einem gewerkschaftlichen Praktikum. Dabei erhält der Stipendiat jeden Monat eine pauschale Vergütung von 615 Euro. Zusätzlich können je nach Praktikum Fahrtkosten oder ein Zuschuss zur Monatsfahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr und eine Mietkostenpauschale gezahlt werden. Auch Praktika im Ausland werden unter bestimmten Voraussetzungen finanziert.
Das Stipendium bietet weitere Vorteile: Stipendiaten profitieren von dem großen Stipendiatennetzwerk. Dazu zählen auch die Personen, die bereits ihre Ausbildung beendet haben und nun zu den Altstipendiaten gehören. Zu ihnen kann bei Fragen jederzeit Kontakt aufgenommen werden, oder man trifft sich auf Stipendiatentreffen zu einem Austausch und erhält so weitere Informationen. Ein weiterer positiver Aspekt: Jeder Stipendiat bekommt bei seiner Aufnahme in die Stiftung einen Vertrauensdozenten zugeteilt. Dieser steht bei Fragen und Problemen im Studium mit Rat und Tat zur Seite. Je nach Studienort wird jeder Stipendiat einer Stipendiatengruppe zugeordnet, die sich regelmäßig trifft und in der jeder gerne mitarbeiten darf.
Du musst nach jedem Semester einen Semesterbericht an die Stiftung und den Vertrauensdozenten schicken. In diesem Bericht beschreibst du die Erfahrungen, die du während des Semesters gemacht hast, und welche Kurse du im nächsten Semester belegen willst. Außerdem berichtest du über dein gesellschaftspolitisches Engagement während des Semesters.
Die Hauptkriterien für eine Aufnahme in die Begabtenförderung der Hans-Böckler-Stiftung sind gute Leistungen und gesellschaftspolitisches Engagement, beispielsweise in Verbänden, Parteien, Gewerkschaften oder der Kirche.
Beim gewerkschaftlichen Verfahren nimmt der jeweilige IGBCE-Bezirk deine Bewerbung entgegen und schreibt dann ein Gutachten über dein gewerkschaftliches und gesellschaftspolitisches Engagement. Danach findet ein Gespräch mit dem Bewerber, den Vertretern der jeweiligen Stipendiatengruppe sowie dem Vertrauensdozenten statt.
Bei einer Aufnahme in die Begabtenförderung erhältst du zunächst für maximal drei Semester ein finanzielles Stipendium, eine Studienkostenpauschale und eine ideelle Förderung. Die Höhe des Stipendiums ist vom Einkommen deiner Eltern abhängig, solange du unterhaltsberechtigt bist.
Als Stipendiat bekommst du maximal 597 Euro im Monat von der Stiftung ausgezahlt. Dazu gibt es zusätzlich eine Studienkostenpauschale von 300 Euro pro Monat, die auch diejenigen bekommen, die das finanzielle Stipendium aufgrund eines zu hohen Einkommens der Eltern nicht bekommen.
Die ideelle Förderung beinhaltet ein vielfältiges Seminarangebot. Stipendiaten können sich in Seminaren zu gesellschafts- und gewerkschaftspolitischen Themen weiterbilden oder sich zusätzliche Schlüsselqualifikationen in Tagungen und Workshops aneignen.
Ein wesentlicher Vorteil ist die Praktikumsförderung während des Studiums. Voraussetzung ist allerdings, dass du dein freiwilliges Praktikum in die Semesterferien legst.