Endlich bist du Azubi! Jetzt musst du dich in deiner Ausbildung aber mit Dingen beschäftigen, die dich vorher nie interessiert haben. Zum Beispiel mit Versicherungen. Welche musst du abschließen, welche übernimmt dein Arbeitgeber? Wir haben dir die wichtigsten Infos zusammengestellt.
Krankenversicherung:
Du musst selbst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden – spätestens zwei Wochen nach Beginn deiner Ausbildung. Als Auszubildender bist du nicht mehr über deine Eltern krankenversichert. Du kannst zwischen den bundesweit offenen Krankenkassen und den für dein Bundesland geöffneten gesetzlichen Kassen wählen: zwischen der AOK des Wohn- oder Beschäftigungsorts, der Knappschaft, den Ersatzkassen und vielen Betriebs- und Innungskrankenkassen. Schau bei der Kassenwahl nicht nur aufs Geld: Bei AOK, Barmer & Co. sind etwa 95 Prozent der Leistungen gleich, aber einige Kassen bieten Sonderleistungen ohne Zuschlag. Deine gewählte Kasse stellt dir eine Mitgliedsbescheinigung aus. Diese musst du deinem Ausbildungsbetrieb vorlegen.
Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt 14,6 Prozent und ist in dieser Höhe auf Dauer eingefroren. Arbeitgeber zahlen die Hälfte des Beitrags, also 7,3 Prozent. Weil das nicht reicht, gibt es einen individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse für sich festsetzt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2019 wurde auf 0,9 Prozent festgelegt. Übrigens: Wenn deine Ausbildungsvergütung monatlich 325 Euro nicht übersteigt, musst du keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Die fälligen Beiträge übernimmt dein Arbeitgeber allein.
Unser Tipp: Frage bei deiner Kasse nach einem Bonusprogramm. Da sind mitunter mehr als 100 Euro drin – nicht wenig für einen Auszubildenden.
Sozialversicherungen:
Neben der Krankenversicherung solltest du folgende Versicherungen kennen:
Um diese gesetzlichen Pflichtversicherungen brauchst du dich als Auszubildender nicht zu kümmern: Die Pflegeversicherung wählst du mit deiner Krankenversicherung automatisch mit. Beitrag und Leistungen sind bei allen Kassen identisch. Bei der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gibt es gar keine Auswahl, die Anmeldung erledigt der Arbeitgeber. Er führt auch die Beiträge ab.
Sozialversicherungsausweis:
Als Auszubildender erhältst von deiner Krankenkasse deinen Sozialversicherungsausweis. Darin stehen unter anderem die Versicherungsnummer und dein Name. Der Ausweis soll vor dem Missbrauch von sozialen Leistungen durch Dritte schützen und muss gut aufgehoben werden.
Haftpflichtversicherung:
Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden sinnvoll, auch für Auszubildende. Sie deckt Schäden ab, die du – zum Beispiel durch einen Unfall – Sachen oder anderen Personen zufügst. Meist müssen sich Auszubildende gar nicht selbst versichern, weil sie über ihre Eltern kostenlos mitversichert sind. Dieser Versicherungsschutz gilt bis zum Ausbildungsende, auch dann, wenn du deinen eigenen Hausstand hast. Wenn du allerdings vorher heiratest, dann endet der Schutz durch die Haftpflicht deiner Eltern.
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Wir wollen den Teufel nicht an die Wand malen, aber was passiert, wenn du wegen einer Krankheit oder wegen eines Unfalls in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst? Bist du dagegen versichert? In solchen Fällen hilft eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sogar Verbraucherschützer raten Azubis dazu, eine solche Versicherung abzuschließen. Denn von den heutigen Azubis wird voraussichtlich fast jeder Dritte vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Azubis können relativ preiswert in die Berufsunfähigkeitsversicherung einsteigen.
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet hierzu wenig an. Sie sichert ohnehin für Auszubildende nur den härteren Fall der Erwerbsunfähigkeit ab. Eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, ist schwer. Die Angebote sind unübersichtlich und für Laien kaum durchschaubar. IGBCE-Mitgliedern kann hier auch die Bonusagentur helfen. Infos kannst du als Mitglied unter folgender Mail-Adresse anfordern: kontakt@igbce-bonusagentur.de
Du musst selbst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden – spätestens zwei Wochen nach Beginn deiner Ausbildung. Als Auszubildender bist du nicht mehr über deine Eltern krankenversichert.
Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden sinnvoll, auch für Auszubildende. Sie deckt Schäden ab, die du – zum Beispiel durch einen Unfall – Sachen oder anderen Personen zufügst.
Was passiert, wenn du wegen einer Krankheit oder wegen eines Unfalls in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst? In solchen Fällen hilft eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sogar Verbraucherschützer raten Azubis dazu, eine solche Versicherung abzuschließen.