Außertariflich Beschäftigte: Mythen und Wahrheit
Rechtliche Einordnung und praktische Erläuterungen
Rund um den Status „außertariflich beschäftigt“ ranken sich zahlreiche Mythen, welche mal ein Körnchen Wahrheit enthalten oder komplett falsch sind. Darunter die „Klassiker“, dass Überstunden nicht bezahlt werden müssen, man über sein Gehalt ein Sprechverbot erhalten hat oder Betriebsräte keinen Einfluss auf das Arbeitsleben haben. Neben einer rechtlichen Einordnung lösen wir auch mit praktischen Beispielen die Mythen auf. Unser Auftrag als IGBCE Mannheim für gute Arbeit und gesunde Arbeitsplätze erstreckt sich auch auf außertariflich Beschäftigte. Daher nehmen wir diese Themen zukünftig noch stärker in den Fokus und bieten als Auftakt dieses Seminar inhaltsgleich an zwei Terminen an.
Anmeldungen per E-Mail an: bildung.mannheim@igbce.de bis 16.03.2022 (für Termin am 22.03.2022) und bis 20.04.2022 (für Termin am 27.04.2022)