Pendlerpauschale

Schmoldt: Keine Tricksereien

Für die Wiedereinführung der vollen Pendlerpauschale

Hannover/Karlsruhe. Die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dazu erklärt der IG BCE-Vorsitzende Hubertus Schmoldt:

„Das Verfassungsgericht hat so entschieden, wie es zu erwarten war. Die IG BCE begrüßt das Urteil. Wir fordern die Wiedereinführung der vollen Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer. Berlin wäre gut beraten, jetzt nicht zu tricksen und die Karlsruher Entscheidung - etwa durch eine Reduzierung des Kilometergelds - zu unterlaufen. Es ist gut, dass der Bundesfinanzminister hier bereits für Klarheit gesorgt hat. Steuerrabatte für 20 Millionen Pendler sorgen auch für eine Stärkung der Nachfrage - in der aktuellen Lage ein durchaus wichtiger Umstand.

Die Wiedereinführung der Pendlerpauschale kostet jährlich rund 2,5 Milliarden Euro. Dafür müssten nicht zwangsläufig neue Schulden gemacht werden. Der Bundesfinanzhof hat vorgerechnet, dass eine jährliche Überprüfung der etwa 10.000 Steuermillionäre in Deutschland rund 2,5 Milliarden Euro für das Staatssäckel bringen würde. Das Geld ist also durchaus vorhanden, woran es mangelt ist der politische Wille.

Neuerdings tritt auch die CSU für die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ein. Wir begrüßen das. Dies ändert allerdings nichts daran, dass das Copyright für diese Forderung nicht in Bayern liegt. Vielmehr war die IG BCE von Anfang an gegen die - mit den Stimmen der CSU - beschlossene Gesetzesänderung."