Erholungsaufenthalte Erholungswerk Heinrich Imbusch wieder möglich
Wir freuen uns, dass der bundesweite Rückgang der Corona-Infektionen uns die Möglichkeit eröffnet, wieder Gäste in unserer Rosenau aufnehmen zu können.
Daher starten wir mit dem Durchgang 02.08.2021 bis 12.08.2021 unter den nachfolgenden Bedingungen:
Teilnehmen können diejenigen, die neben ihrer allgemeinen Berechtigung auch die sogenannte 3-G-Regel erfüllen, also entweder geimpft, genesen oder negativgetestet sind. Als Testnachweis reicht dabei ein Antigen-Schnelltest („Bürgertest“) aus, der nicht älter als 48 Stunden bei der Anreise sein darf. Da unser Haus im Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt, erfolgt der Aufenthalt natürlich unter Beachtung der jeweils gültigen Corona- Schutzverordnung NRW.
Die Anmeldung erfolgt über den Bezirk Saarbrücken.
bezirk.saarbruecken@igbce.de