Missbrauch von Werkverträgen eindämmen

Mehr Mitbestimmung der Betriebsräte stärkt Sozialpartnerschaft

Die IG BCE hat die Bundesregierung aufgefordert, Wort zu halten und gegen den zunehmenden Missbrauch von Werkverträgen gesetzlich vorzugehen. „Noch in diesem Herbst muss die Koalition ein deutliches Zeichen setzen, dass Werkverträge kein Instrument sind, um Tarifverträge zu unterlaufen und anständige Standards in den Arbeitsbedingungen zu unterminieren“, erklärte der Vorsitzende der Gewerkschaft, Michael Vassiliadis, am Mittwoch (26. August) in Hannover. „Wir erwarten, dass alle Regierungsparteien den Koalitionsvertrag ernst nehmen und eine effektive Kontrolle der Werkverträge durch Betriebsräte ermöglichen.“ Auf die Lösungskompetenz der betrieblichen Sozialpartnerschaft zu vertrauen und die Mitbestimmung zu stärken, das sei, so Vassiliadis, „der beste Weg, Werkverträge auf ihre ursprüngliche Funktion zu begrenzen“.

Prüfung von Materialeigenschaften: Immer mehr Unternehmen lagern Tätigkeiten mit Werkverträgen aus.
Foto: © Bilderfilm.de

Der IG-BCE-Vorsitzende appellierte zugleich an die Union, „Arbeitsministerin Andrea Nahles zu unterstützen, statt eine gesetzliche Lösung für die Werkverträge immer wieder zu erschweren“. Das entspreche weder dem Geist und den Buchstaben des Koalitionsvertrages, noch werde diese Blockade den realen Herausforderungen in der Arbeitswelt gerecht. „Alle in der Politik müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass mittlerweile das grundsätzlich vernünftige Instrument der Werkverträge auch als Hebel genutzt wird, die Tarifbindung und den Schutz der Beschäftigten durch die betriebliche Mitbestimmung zu unterlaufen“, so Vassiliadis. „Das ist exakt das Gegenteil dessen, was den starken Kern unserer sozialen Marktwirtschaft ausmacht, auf dem auch die Sozialpartnerschaft beruht.“

Vor diesem Hintergrund fordert die IG BCE klar definierte Informationsrechte der Betriebsräte über Verträge mit Subunternehmen sowie eine zwingende Mitbestimmung beim Einsatz von Werk- und Dienstarbeitnehmern – „nicht um Werkverträge grundsätzlich zu verhindern, sondern um einen angemessenen und fairen Einsatz dieser Instrumente zu ermöglichen“, so Vassiliadis.

Tatsächlich zeigt eine aktuelle Befragung der IG BCE unter Betriebsräten, dass mittlerweile in zwei von drei Betrieben aus dem Organisationsbereich der Gewerkschaft Werk- und Dienstverträge zum Einsatz kommen. Die Gefahr von Missbrauch sehen die befragten Betriebsräte insbesondere bei Fremdbeschäftigung in der Produktion, in der Instandhaltung sowie in Forschung und Entwicklung. In anderen Fällen wird der Einsatz solcher Verträge zumeist als unproblematisch angesehen. Und 73 Prozent der Betriebsräte von Unternehmen mit Fremdbeschäftigung erklären, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, Missbrauch von Werk- und Dienstverträgen zu verhindern.

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