Wie zu jedem Jahreswechsel stehen auch zum Januar 2023 einige neue Gesetze und weitere Veränderungen an. Die wichtigsten aus den Bereichen Steuern, Arbeit und Lohn sowie Mobilität haben wir für dich zusammengefasst.
Ein Überblick über die wichtigsten – zum Teil noch geplanten – Neuerungen (Stand November 2022):
Kindergeld
2023 wird es eine massive Kindergelderhöhung geben: Ab dem 1. Januar soll das Kindergeld einheitlich 250 Euro betragen. Die Erhöhung des Kindergeldes gilt auch für einkommensschwache Familien, die keine Einkommensteuer zahlen. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird erhöht: von aktuell 5620 auf 5760 Euro.
Bürgergeld
Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld soll eigentlich ab Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt werden. Es sollte für alleinstehende Erwachsene 502 Euro im Monat betragen. Allerdings wird über das Projekt der Ampel-Koalition heftig gestritten – wann es in Kraft treten wird, war zu Redaktionsschluss noch unklar.
Entlastung für Mieter*innen
Entlastung für Mieter*innen: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine faire Aufteilung der CO₂-Kosten bei Mietverhältnissen vor. Vermieter*innen sollen sich ab 2023 an der CO₂-Abgabe für das Heizen mit Öl oder Erdgas beteiligen. Bei Nichtwohngebäuden soll zunächst übergangsweise eine hälftige Teilung des CO₂-Preises gelten.
Gaspreisbremse
Ab Anfang März 2023 soll eine Gaspreisbremse greifen. Geplant ist, dass Haushalte für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen vergünstigten Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde zahlen. Der Rest soll zu dem aktuellen Vertragspreis berechnet werden. Referenz für dieses Grundkontingent ist die vom Gaslieferanten erstellte Jahresverbrauchsprognose.
Strompreisbremse
Bereits ab Januar 2023 sollen Verbraucher*innen 80 Prozent ihres Stromverbrauchs subventioniert bekommen. Der Preis soll dabei runter auf 40 Cent je Kilowattstunde. Vorgesehen ist auch hier, dass sich das Grundkontingent auf die Jahresverbrauchsprognose des Haushalts bezieht und dann als Prämie ausbezahlt wird.
Wohngeld
Das Wohngeld soll sich ab 2023 merklich erhöhen – um 190 auf rund 370 Euro monatlich. Das ist Teil der Wohngeldreform der Bundesregierung und soll einkommensschwache Mieter*innen unterstützen. So sollen rund zwei Millionen Haushalte statt wie bislang rund 600 000 entlastet werden.
Grundfreibetrag
Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) soll ab 2023 um 561 Euro auf 10 908 Euro steigen und ab 2024 um weitere 696 auf 11 604 Euro.
Krankenkassenbeitrag
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen im kommenden Jahr auf einen neuen Rekordwert. Der Pflichtanteil wird um 0,3 Punkte angehoben, was durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohnes sein wird. Aktuell liegt der Beitragssatz noch bei 14,6, der ermäßigte Beitragssatz bei 14 Prozent.
Rente
Rentner*innen können im Sommer mit einer erneuten Rentenerhöhung rechnen. Nach einer offiziellen Schätzung soll die gesetzliche Rente im Juli in Westdeutschland um rund 3,5 Prozent und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent steigen. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 hervor.
Außerdem wird in 2023 die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung angepasst. In den neuen Bundesländern liegt diese dann bei 7100 Euro (2022: 6750) und in den alten Bundesländern bei 7300 Euro im Monat (2022: 7050). Nicht zuletzt sollen Rentenbeiträge ab 2023 voll steuerlich absetzbar sein. Renten werden erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.
Photovoltaik
Durch das novellierte Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) gibt es 2023 mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen. Das gilt für alle Anlagen, die ab 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. Zudem entfällt die technische Vorgabe, dass höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Stromnetz gespeist werden müssen. Für diese Anlagen muss ab 2023 kein Solar-Erzeugungszähler mehr eingebaut werden.
Homeoffice-Pauschale
Wer steuerpflichtig ist, kann dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem er ausschließlich zu Hause arbeitet, einen Betrag von fünf Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1000 statt bisher 600 Euro. Damit sind künftig 200 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt. Die Regelung gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
Midijob
2023 wird die Midijob-Grenze deutlich um 400 Euro angehoben. Sie liegt dann bei 2000 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen Arbeitnehmer*innen nicht die vollen Sozialbeiträge zahlen.
Ausbildungsfreibetrag
Der Ausbildungsfreibetrag soll ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 924 auf 1200 Euro je Kalenderjahr angehoben werden. Er wird für Kinder gewährt, die volljährig sind, sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind.
Krankschreibung
Ab Januar 2023 gilt die Pflicht zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die Arbeitsunfähigkeit wird also zukünftig nicht mehr in Papierform bescheinigt, sondern in elektronischer Form von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt.
Führerscheinumtausch
Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen »Lappen« besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro.
Verbandkasten
Bereits seit Februar 2022 gilt für Verbandkästen in Autos eine neue DIN-Norm. Demnach genügt es, zwei FFP2-Masken in seinem alten Verbandkasten mitzuführen. Im nächsten Jahr endet die Übergangsfrist für die neue Norm. Ab Februar muss ein entsprechend genormter Verbandkasten mitgeführt werden.
Kfz-Versicherung
Die neuen Typklassen legen fest, ob man 2023 mehr oder weniger bezahlen muss. Fast 13 Millionen Autofahrer und -fahrerinnen bekommen eine neue Einstufung. Für 70 Prozent der Autobesitzer*innen bleibt allerdings alles beim Alten.
E-Auto-Förderung
Ab Januar erhalten Plug-in-Hybride keine staatliche Förderung mehr. Der Kauf eines Elektroautos wird dann nur noch mit einer reduzierten Prämie gefördert. So gibt es für Fahrzeuge bis zum Netto-Listenpreis von 40 000 Euro 4500 Euro (vorher: 6000) vom Staat und 2250 Euro vom Hersteller. Bei einem Netto-Listenpreis bis 65 000 Euro sind es 3000 (vorher: 5000) zuzüglich 1500 Euro. Außerdem dürfen ab September nur noch Privatpersonen die E-Auto-Förderung in Anspruch nehmen.
Deutschlandticket
2023 soll es ein deutschlandweit gültiges Monatsticket für 49 Euro geben. Reisende und Pendler*innen können dank der »Flatrate für den Regionalverkehr« ganz einfach über Landes- und Tarifgrenzen fahren, ohne sich durch den Dschungel verschiedener Nahverkehrstarife kämpfen zu müssen. Der genaue Start dafür stand zu Redaktionsschluss allerdings noch nicht fest.
Katrin Schreiter