Gut zu wissen

Neue Gesetze und Änderungen für 2021

Die Bundesregierung hat für 2021 einige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Hier ein Überblick:

Neues Jahr
Foto: © IG BCE Mediacenter Skyfish

Arbeitslosengeld II

Für Alleinstehende steigt der Regelsatz für Sozialhilfe und ALG II auf monatlich 446 Euro. Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften und erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen erhalten ab 2021 monatlich 401 Euro, nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern monatlich 357 Euro, Jugendliche von 14 bis unter 17 Jahren 373 Euro/Monat, Kinder von 6 bis unter 13 Jahren 309 Euro/Monat und Kinder bis 5 Jahre 283 Euro/Monat.

Beitragsbemessungsgrenzen

Wie üblich steigen auch 2021 die Beitragsbemessungsgrenzen bis zu welchen unsere Kolleginnen und Kollegen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze Ost liegt ab 2021 bei 6700 Euro im Westen bei 7100 Euro. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent. Der Gesamtbeitrag liegt dann bei dem unveränderten allgemeinen Satz von 14,6 Prozent bei 15,9 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 4687,50 Euro pro Monat.

Mindestausbildungsvergütung

Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt (außerhalb von Tarifverträgen) im ersten Ausbildungsjahr mindestens 550 Euro. Auf den Azubi-Mindestlohn in Höhe von 550 Euro erhalten Azubis für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr dann jeweils einen Aufschlag von 18 Prozent, 35 Prozent bzw. 40 Prozent. Ausbildungsjahr.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2021 9,50 Euro/Stunde (bisher 9,35 Euro) und ab 1. Juli 2021 9,60 Euro.

Grundrente

Die Grundrente startet nach zähem Ringen am 1. Januar 2021. Sie soll langjährig Versicherten zugutekommen, die jahrzehntelang gearbeitet, aber eher wenig verdient haben und deshalb mit einer geringen Rente auskommen müssen.

Die Versendung der Grundrentenbescheide durch die Deutsche Rentenversicherung beginnt voraussichtlich ab Mitte 2021. Nähere Informationen wird es seitens der Abteilung Sozialpolitik/Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Pendlerpauschale und Homeoffice

Für das Steuerjahr 2021 kann ab dem 21. Kilometer 35 Cent pro Entfernungskilometer bei den Werbungskosten für die einfache Wegstrecke pro Arbeitstag angesetzt werden. Für die ersten 20 Kilometer bleib es bei den 30 Cent je Kilometer. Die befristete Erhöhung gilt bis zum 31. Dezember 2026 auch bei Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.

Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung gearbeitet haben, einen Betrag von fünf Euro geltend machen. Diese Pauschale greift nicht, wenn ein häusliches Arbeitszimmer angesetzt wird.

Reisekosten

Folgende Sachbezugswerte gelten ab dem 1. Januar 2021:

  • Frühstück: 55 Euro monatlich; 1,83 Euro kalendertäglich
  • Mittagessen: 104 Euro monatlich; 3,47 Euro kalendertäglich
  • Abendessen: 104 Euro monatlich; 3,47 Euro kalendertäglich

Steuern, Freibeträge und Kindergeld

Der jährliche Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2021:

-       für Ledige auf 9744 Euro (gegenüber 9408 Euro  im Jahr 2020)

-       für  Verheiratete auf 19 488 Euro (gegenüber 18816 Euro in 2020)

Der steuerliche Kinderfreibetrag wird auf 8388 Euro angehoben (gegenüber 7812 Euro in 2020). Das Kindergeld erhöht sich für das erste und zweite Kind auf monatlich 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und ab dem vierten Kind auf jeweils 250 Euro je Monat.

Solidaritätszuschlag

90 Prozent der heutigen Steuerpflichtigen werden ab 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr leisten müssen. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro wird kein Solidaritätszuschlag mehr fällig.