Work-Life-Balance

Mehr Zeit mit Teilzeit

Nach ein paar Jahren im Beruf wünschen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mehr Zeit für sich oder ihre Familie zu haben. Eine Möglichkeit, das zu erreichen und die Work-Life-Balance zu verbessern, ist Teilzeitarbeit. Wir erklären, welche Regelungen hier gelten und was du beachten musst, wenn du in Teilzeit arbeiten möchtest.

Mit Teilzeit möglich: Papa bleibt zuhause

Teilzeit macht es möglich: Papa bleibt heute zuhause

Foto: © Westend61/ gettyimages

Das Wichtigste zuerst: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Teilzeitarbeit im Betrieb zu fördern und sie den Arbeitnehmern zu ermöglichen – auch denen in leitenden Positionen. Wer in Teilzeit arbeitet, darf gegenüber Kolleginnen und Kollegen, die in Vollzeit beschäftigt sind, nicht benachteiligt werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu verringern. So kann die tägliche Arbeitszeit oder die Anzahl der Arbeitstage reduziert werden. Die häufigste Form ist die Halbtagsarbeit. Dabei wird die Hälfte der betrieblichen Arbeitszeit gleichbleibend vor- oder nachmittags erbracht. Im Folgenden findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Teilzeitarbeit.

Wann gelte ich als teilzeitbeschäftigt?

Wenn deine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten im selben Betrieb, der die gleiche Art der Tätigkeit ausführt.

Welchen Urlaubsanspruch habe ich?

Natürlich gelten auch hier die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG): Im Endeffekt stehen dir vier Wochen bezahlter Urlaub zu. Das bedeutet: Wenn du an allen Werktagen einer Sechs-Tage-Woche verkürzt arbeitest, hast du grundsätzlich den gleichen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen wie ein Vollzeitbeschäftigter, sofern Arbeits- und Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen keine abweichenden Regelungen vorsehen. Arbeitest du nur an einigen Werktagen in der Woche, so reduziert sich dein Urlaubsanspruch – also die Anzahl deiner Urlaubstage – proportional. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es dementsprechend 20 Tage Urlaub.

Bestimmt der Betriebsrat bei Teilzeit mit?

Ja, Teilzeitbeschäftigte sind Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Daher bestimmt der Betriebsrat bei der Einstellung, der Eingruppierung und der Lage der Arbeitszeit mit. Auf diese Weise kann er zum Beispiel versuchen, Arbeit auf Abruf (siehe unten) einzuschränken oder ganz zu verhindern. Der Betriebsrat ist auch zu beteiligen, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren wollen.

Was bedeutet Arbeit auf Abruf?

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen ist, spricht man von Abrufarbeit. Die Vereinbarung muss die Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Ist bei der Arbeit auf Abruf keine bestimmte Dauer für die Wochenarbeitszeit festgelegt, gelten zehn Stunden pro Woche als vereinbart.

Kann die Arbeitszeit auch wieder verlängert werden?

Möchtest du die vereinbarte Arbeitszeit wieder verlängern, muss der Arbeitgeber dich bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt behandeln – es sei denn, betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer in Teilzeit beschäftigter Arbeitnehmer stehen dem entgegen.

Habe ich einen Anspruch auf Brückenteilzeit?

Aufgrund der neuen Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) haben Arbeitnehmer seit Januar 2019 Anspruch auf die sogenannte Brückenteilzeit. Das bedeutet, du kannst für mindestens ein Jahr, höchstens aber fünf Jahre zeitlich befristet weniger arbeiten, ohne einen Grund angeben zu müssen. Dafür müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Du musst in einem Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern beschäftigt sein und dort seit mehr als sechs Monaten arbeiten. Praktikanten, freie Mitarbeiter und Auszubildende sind davon ausgenommen, denn sie haben keinen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen.

Und noch etwas ist zu beachten: Hat das Unternehmen 46 bis 200 Beschäftigte, ist pro 15 Mitarbeitern nur einem Mitarbeiter Brückenteilzeit zu genehmigen. Erst bei mehr als 200 Mitarbeitern steht jedem Arbeitnehmer Brückenteilzeit zu.

War ein Arbeitnehmer in den vergangenen zwölf Monaten bereits in Brückenteilzeit tätig, hat er keinen Anspruch – unabhängig von der Unternehmensgröße. Und hat der Arbeitgeber einen Antrag auf die befristete Teilzeit berechtigterweise aus betrieblichen Gründen abgelehnt, darf erst nach zwei Jahren erneut Brückenteilzeit beantragt werden.

Wie wird Brückenteilzeit beantragt?

Der Antrag muss in Textform (Brief, Fax, E-Mail) mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Brückenteilzeit gestellt werden. Er muss enthalten, auf wie viele Stunden du deine Arbeitszeit verringern möchtest, für welchen Zeitraum die Brückenteilzeit gelten soll und wie du die Arbeitsstunden auf die Wochentage verteilen willst.

Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor Beginn der beantragten Brückenteilzeit auf den Antrag antworten, wenn er ihn ablehnen möchte. Tut er das nicht, gilt die Brückenteilzeit als so genehmigt, wie du sie beantragt hast. Die Antwort des Arbeitgebers muss übrigens in Schriftform – das heißt auf einem Blatt Papier mit Originalunterschrift – erfolgen.

Dürfen Teilzeitbeschäftigte an Betriebsratswahlen teilnehmen?

Ja, laut Betriebsverfassungsrecht werden in Teilzeit Beschäftigte wie Vollzeitbeschäftigte behandelt. Sie besitzen aktives und passives Wahlrecht.

Besitzen Teilzeitbeschäftigte Kündigungsschutz?

Ja, dieser besteht unabhängig vom Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit.

Kann der Arbeitgeber mich zwingen, in Voll- oder Teilzeit zu wechseln?

Nein. Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht zwingen, von Voll- in Teilzeit zu wechseln und umgekehrt. Aber: Wenn dringende betriebliche Belange die Neuregelung bedingen und du dich weigerst, statt der vereinbarten Teilzeit künftig in Vollzeit zu arbeiten, ist eine Änderungskündigung bzw. eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses leider im Regelfall gerechtfertigt.

Besteht im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Ja. Dieser Anspruch besteht bei mehreren Teilzeitarbeitsverhältnissen auch gegen jeden Arbeitgeber.

Ist Teilzeit während der Elternzeit möglich?

Ja. Während der Elternzeit sind im Monatsdurchschnitt bis zu 30 Stunden wöchentlich erlaubt.

Wie sollte ich vorgehen, wenn ich Teilzeit beantragen möchte?

  1. Voraussetzungen ermitteln. Dein Arbeitsverhältnis muss seit sechs Monaten bestehen und dein Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (Auszubildende zählen nicht mit) beschäftigen. Sind diese Rahmenbedingungen nicht gegeben, kannst du keinen Antrag auf Arbeit in Teilzeit stellen.
  2. Teilzeitwunsch mitteilen. Teile deinem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Eintritt in die Teilzeit möglichst schriftlich mit, dass du deine Arbeitszeit verringern möchtest. Gib dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit auf die Arbeitstage an. Besonderheiten gelten bei Elternteilzeit und für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  3. Entscheidung abwarten. Der Arbeitgeber muss die Entscheidung über deinen Antrag mindestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit schriftlich mitteilen. Hat der Arbeitgeber dir nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit mitgeteilt, dass er deinen Antrag ablehnt, gilt die Teilzeitarbeit als akzeptiert. Dieselbe Frist gilt für die Genehmigung der Verteilung der Teilzeitarbeit.
  4. Gemeinsame Lösung anstreben. Versuche mit deinem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zu finden. Er kann deinen Anspruch auf Teilzeit nur bei Vorliegen betrieblicher Gründe ablehnen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.
  5. Rat und Hilfe suchen. Verweigert dein Arbeitgeber deinen Antrag auf Teilzeit, setze dich mit dem Betriebsrat in Verbindung. Der Teilzeitanspruch kann gerichtlich überprüft werden. Wende dich am besten vorher an den für dich zuständigen IG-BCE-Bezirk, der dir Unterstützung und weitere Informationen bietet. Ist die Ablehnung deines Teilzeitwunschs gerechtfertigt, kannst du eine gewünschte Verringerung erst nach zwei Jahren wieder beantragen.

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