Die von der Bundesregierung eingesetzte Expert*innenkommission für Gas und Wärme hat am 31. Oktober ihren Abschlussbericht im Bundeskanzleramt an Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner übergeben. Die im Kampf gegen die hohen Gaspreise eingesetzte Kommission unterbreitet in ihrem Abschlussbericht Vorschläge, wie eine Entlastung von Bürgern und Industrie bei Aufrechterhaltung der Gas-Sparanreize gelingen und mit einer längerfristigen Transformationsperspektive verknüpft werden kann.
In ihrem am 10. Oktober vorgestellten Zwischenbericht hatte die Kommission bereits vorgeschlagen, Gas- und Fernwärmekunden in zwei Schritten zu entlasten. Demnach soll der Staat die Abschläge im Dezember komplett übernehmen. Die Gaspreisbremse soll ab März 2023 folgen. Die Kommission betont, dass die Kostenbelastung der Gasverbraucher damit nicht auf das Vorkrisenniveau reduziert werde. Vielmehr sollen die Maßnahmen die besonders hohen Belastungen abfedern, die bis zum Erreichen der „neuen Normalität“, also des mittelfristig erwarteten Kostenniveaus, auf die Gasverbraucher zukommen. So solle verhindert werden, dass die im kommenden Jahr zu erwartenden massiven Preisanstiege Wirtschaft und Gesellschaft überlasten.
Der Abschlussbericht stellt außerdem Maßnahmen zur Steigerung des Gasangebotes sowie zur Senkung der Nachfrage in den Fokus:
Für große Unternehmen greift die Gaspreisbremse ab dem 1. Januar 2023. Sie wurde von der Kommission in ihrem Abschlussbericht spezifiziert und an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sowohl im Bereich der Haushalte als auch der Unternehmen dürfte es zahlreiche Verbraucher geben, die mit dem „New Normal“, also dem auch mittelfristig voraussichtlich hohen Niveau der Energiekosten überfordert sein werden. Unabhängig davon, welchen Energieträger sie nutzen, sollten sie weiter entlastet werden. Als flankierende Maßnahmen empfiehlt die Kommission deshalb für alle Verbraucher:
Die drei Vorsitzenden der Kommissionen für Gas und Wärme zum Abschlussbericht:
Veronika Grimm, Mitglied im Sachverständigenrats zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: „Die Herausforderung ist es, Haushalte und Unternehmen so zielgerichtet wie möglich zu entlasten und dabei die Anreize zum Gassparen zu erhalten. Die Kommission hat in kürzester Zeit verschiedene Vorschläge zur Entlastung an dem Machbaren abgeglichen und Empfehlungen vorgelegt. Wir haben hier Wissenschaft und Praxis in der Kommission am Tisch gehabt und konstruktiv um Ergebnisse gerungen. Das war ein guter Ansatz der Bundesregierung und ein Schlüssel für breite gesellschaftliche Akzeptanz unserer Vorschläge.“
Siegfried Russwurm, Präsident Bundesverband der Deutschen Industrie: „Es galt für uns, Wünschenswertes und Machbares überein zu bringen, also rasch und praktikabel zu entlasten, Sparanreize aufrechtzuerhalten und eine Brücke zu dem new normal höherer Energiepreise in Deutschland zu bauen. Ich danke allen Mitgliedern der Kommission. Allen war klar, worauf es ankommt: Haushalten und Unternehmen eine verlässliche, belastbare Orientierung geben. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug.“
Michael Vassiliadis, Vorsitzender Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie: „Der Endbericht unterbreitet umfassende Ansatzpunkte zu einer schnell wirksamen und umsetzbaren Entlastung von Haushalten und Unternehmen und macht konkrete Vorschläge zum Gassparen. Wichtig ist, dass die Unternehmen die staatliche Hilfe erhalten, sich zugleich der Standort- und Beschäftigungssicherung widmen müssen. Sie sollen dies in der nachweislich flexibelsten und wirksamen Form tun: In Vereinbarungen der Sozialpartner. Im Ausnahmefall, in denen weder Betriebs- noch Aussichtsräte bestehen, greift eine weniger flexible Pauschalregelung.“