Tarifverhandlungen Kautschuk

Abschluss erzielt!

Hannover. Am 22.04.2021 hat die Bundestarifkommission nach zähen Verhandlungen einen Tarifabschluss für die deutsche Kautschukindustrie erwirken können.

Der Tarifvertrag, der eine Laufzeit von 26 Monaten hat, gliedert sich in drei Abschnitte: 2021: Corona-Prämie von 500 Euro bzw. 800 Euro, Auszubildende die Hälfte. 2022: Ab 1. April 2022 erhöhen sich die Entgelte um 1,7 %, die Ausbildungsvergütungen um 50 Euro. 2023: Jährliche Zahlung in Höhe von 26 % eines tariflichen Monatsentgelts. Bei Arbeitnehmern im Drei-Schicht-Betrieb 29 %. Die Umwandlung in Freizeit ist möglich. Aus dem Tarifabschluss von 2020 steigt das Urlaubsgeld auf 40 Euro pro Urlaubstag bis 2023.

Kautschuk-Arbeitgeber (links) und IG-BCE-Tarifkommission

Kautschuk-Arbeitgeber (links) und IG-BCE-Tarifkommission haben sich auf ein Ergebnis geeinigt. 

Foto: © Christian Burkert

Der Abschluss im Einzelnen:

2021

Als Anerkennung für die Mehrbelastung aufgrund der Coronakrise wird zum 30. Juni 2021 eine Prämie in Höhe von 500 Euro bzw. 800 Euro gezahlt, je nach wirtschaftlicher Lage in der sich das Unternehmen 2020 befunden hat. Auszubildende erhalten jeweils die Hälfte, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig.

Auszubildende erhalten zukünftig das entsprechende Ausbildungsentgelt als Jahresleistungsprämie.

2022

Ab 1. April 2022 erhöhen sich die Entgelte um 1,7 %. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich um 50 Euro pro Ausbildungsjahr. Mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien können diese Erhöhungen um bis zu 3 Monate verschoben werden.

Die Zahlungen der Unternehmen an den VzB werden auf 0,2 % der tariflichen Jahresentgeltsumme verdoppelt, wodurch der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld für Gewerkschaftsmitglieder deutlich erhöht werden kann.

Das Urlaubsgeld erhöht sich in diesem Jahr um 10 Euro pro Urlaubstag (aus dem Verhandlungsergebnis der letzten Tarifrunde).

2023

Beschäftige erhalten mit der Aprilabrechnung eines Jahres eine jährliche Zahlung in Höhe von 26 % eines tariflichen Monatsentgelts. Bei Arbeitnehmern im Drei-Schicht-Betrieb beträgt der Betrag 29 % eines tariflichen Monatsentgelts. Dies gilt für Beschäftigte die jeweils im April ab dem Jahr 2023 in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis stehen und dem Unternehmen zu diesem Zeitpunkt mindestens 6 Monate angehört haben. Auf Antrag können Teile oder der gesamte Betrag in Freizeit umgewandelt werden.

Das Urlaubsgeld erhöht sich in diesem Jahr auf 40 Euro pro Urlaubstag (aus dem Verhandlungsergebnis der letzten Tarifrunde).

Der Tarifvertrag kann zum 31. Mai 2023 erstmals gekündigt werden.



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