Vorübergehend weniger arbeiten oder pausieren — das klingt nach einem fairen Angebot. Doch am Ende lauert oft die Teilzeitfalle. Der Frage, warum diese Thematik immer noch vor allem Frauen betrifft, sind wir auf den Grund gegangen.
Die Zahl der in Vollzeit arbeitenden Männer ist in etwa konstant geblieben, während sich die der Teilzeitfrauen fast verdoppelt hat.
Die Vorfreude ist groß, Eltern zu werden ist aufregend und schön. Doch mit dem neuen Familienmitglied wachsen auch die Aufgaben. Viele Mütter und Väter wollen sich deshalb gleich nach der Geburt des Kindes eine Auszeit vom Job nehmen oder Stunden reduzieren – vorübergehend. Doch Vorsicht: Es gibt einige Tücken.
Rechtlich abgesichert ist zum Beispiel die vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit nach dem Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG) während der Elternzeit. Ohne Anlass gibt es nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit. Die sogenannte Brückenteilzeit schließt allerdings das Pausieren aus.
Anspruch auf Brückenteilzeit
Das Gesetz zur Brückenteilzeit, das 2019 geändert wurde, ist »ein gewerkschaftlicher Erfolg«, sagt Peter Voigt, Leiter der Abteilung Rechtspolitik, Rechtsschutz bei der IGBCE. »Dennoch muss hier noch nachgearbeitet werden. Schließlich klappt es nicht in jedem Fall mit der Rückkehr zur Vollzeit.«
Der Jurist erklärt: »Das Gesetz zur Brückenteilzeit gilt nicht für Unternehmen mit weniger als 46 Beschäftigten. Für kleinere und mittlere Unternehmen mit mehr als 45, aber weniger als 200 Beschäftigten, besteht der Anspruch auf Brückenteilzeit nur für einen zahlenmäßig begrenzten Teil der Arbeitnehmer*innen.« Man spricht hier von der Zumutbarkeitsgrenze.
Doch wo genau lauert die »Teilzeitfalle«?
Voigt: »Sie betrifft vor allem Frauen, die zum Beispiel nach der Geburt des Kindes oder um ein Familienmitglied zu pflegen, ihre Arbeitszeit reduzieren oder im Job pausieren – dies aber später nicht mehr ohne Weiteres ändern können.« In vielen Fällen gelingt Frauen der Schritt zurück in die Vollzeit nicht, auch wenn die Kinder längst Teenager sind. Sie verharren in Teilzeitjobs mit niedrigen Stundenlöhnen. Die Karrierechancen schwinden dahin, die frühere Stelle ist längst an andere vergeben. Irgendwann ist auch der alte Studienabschluss nichts mehr wert. Und zack ist die Falle zugeschnappt.
Gesellschaftliche Diskussion
»Frauen verbringen im Durchschnitt anderthalbmal so viel Zeit mit Hausarbeit und Kinderbetreuung wie Männer«, ergänzt Jennifer Mansey, Abteilungsleiterin Frauen/Diversity bei der IGBCE. »Um das ›Gender Care Gap‹ zu schließen, brauchen wir auch eine gesellschaftliche Diskussion über mehr Partnerschaftlichkeit, gerade beim Thema Sorgearbeit. Es muss für Arbeitgeber ganz selbstverständlich werden, dass sowohl Frauen als auch Männer für eine gewisse Zeit in Teilzeit arbeiten, um Kinder aus der Kita abzuholen oder einen Angehörigen zu pflegen.«
Sorgearbeit macht sich später unter anderem beim Thema Rente bemerkbar: Die Alterssicherungsleistungen von Frauen waren 2019 im Gebiet der ehemaligen DDR um 20 Prozent, im ehemaligen Bundesgebiet sogar um 49 Prozent niedriger als die von Männern (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, 2019). Wichtigster Grund: Frauen im Osten waren weniger teilzeitbeschäftigt. Die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen fielen geringer aus.
Rechtlicher Beistand
Noch Fragen?
Mitglieder der IGBCE genießen gewerkschaftlichen Rechtsschutz – sie können sich jederzeit mit ihren Fragen und Problemen an ihren jeweiligen Bezirk wenden. Im Streitfall mit dem Arbeitgeber wird auch eine Vertretung vor Gericht erfolgen. So wurden beispielsweise allein im Jahr 2020 von der DGB Rechtsschutz GmbH mehr als 650 Befristungsklagen geführt.
Wunsch und Wirklichkeit gehen auseinander