Die Charta der Vielfalt

Die IGBCE fördert die Diversität in Alltag und Beruf – 2017 haben wir uns der „Charta der Vielfalt“ verpflichtet. Ihre Grundwerte sind nicht nur Eckpfeiler unseres Selbstverständnisses, sondern Teil der Satzung unserer Organisation (§3).

Diversity im Betrieb
Foto: © pixelfit/gettyimages

Wir sehen in der Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen ein Grundrecht, das als Voraussetzung für Gerechtigkeit, Fairness und Toleranz in unserer Gesellschaft unerlässlich ist. Wir teilen die Ziele der UN Behindertenrechtskonvention und bekunden unseren Willen, Inklusion von Menschen mit Behinderung in unserem Verantwortungsbereich zu gewährleisten. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderung die gleichen Verwirklichungs- und Teilhabechancen haben. Dazu führen wir eine breite Diskussion auf allen Ebenen und mit allen Partnerinnen und Partnern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden.

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