Der IGBCE-Aktionsplan Inklusion

Mit unserem internen „Aktionsplan Inklusion“ verpflichten wir uns darüber hinaus, Inklusion an all unseren Standorten umsetzen. Wir setzen in unserem Verantwortungsbereich konkrete Maßnahmen um, die die Inklusion fördern. Wir achten und respektieren die Rechte der Schwerbehindertenvertretung und helfen ihr, aktiv ihre Aufgaben zu erfüllen.

Folgende Instrumente sehen wir dafür als notwendig an:

Arbeitsplätze betrieblich erhalten und gestalten

  • Die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz wird durch eine technische Anpassung des Arbeitsplatzes bzw. durch eine flexible Arbeitsorganisation (Home-Office, Arbeitszeitregelung, etc.) unterstützt. Individuelle Inklusionsvereinbarungen unterstützen, falls ein Wechsel bereichsintern oder übergreifend erforderlich werden sollte. Vorrang hat jedoch das Bemühen, einen Verbleib am Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Ausbildung für Menschen mit Behinderung

  • Die Ausbildung von Menschen mit Behinderung wird zur Selbstverständlichkeit. Gegenüber der Agentur für Arbeit machen wir deutlich, dass die Bewerbung von Auszubildenden mit Behinderung ausdrücklich erwünscht ist.

Prävention und Wiedereingliederung

  • Präventionsmaßnahmen sind für Beschäftigte mit und ohne eine Behinderung nutzbar. Nach längeren Ausfallzeiten unterstützen wir eine betriebliche Wiedereingliederung. Das haben wir verbindlich in einer Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach Sozialgesetzbuch IX geregelt.

Barrierefreiheit im Betrieb

  • Neu- und Umbauten werden grundsätzlich barrierefrei errichtet. Wir haben uns verpflichtet, bestehende Betriebsstätten bei Bedarf nach Arbeitsstättenverordnung ebenfalls barrierefrei umzugestalten.

Barrierefreiheit in der betrieblichen Kommunikation 

  • Ziel ist eine barrierefreie Kommunikation. Betriebliche Expertinnen und Experten stehen bereit, um insbesondere bei Neuanschaffungen zu beraten und zu unterstützen.