Hamburg/Berlin // Nach monatelanger Verzögerung durch die Arbeitgeberseite gibt es endlich mehr Sicherheit und
Klarheit für die Beschäftigten: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine verbindliche Arbeitsschutzregel veröffentlicht, die die Situation der Beschäftigten während der Corona-Pandemie nachhaltig
verbessert.
Das Bundearbeitsministerium hatte bereits im April einen Sars/Cov-2-Arbeitsschutzstandard auf den Weg gebracht. Jedoch enthielt dieser Text viele unklare, weiche Formulierungen. Das Papier taugte nur bedingt als verpflichtender Arbeitsschutzstandard. Diese Lücke schließt nun die Arbeitsschutzregel. Die neue Regel konkretisiert den Corona-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung und versetzt die Betriebs- und Personalräte endlich in die Lage, die Schutzrechte der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern zu erzwingen, wenn dies notwendig ist.
Henrike Rauber vom Bezirksteam: „In der Krise zeigt sich: Überall, wo engagierte Interessenvertretungen der Beschäftigten in den Betrieben und Dienststellen beim Arbeitsschutz eingebunden waren, haben wir hohe Schutzniveaus, weniger Arbeitsunfälle und Infektionen.“ Jetzt müssen die Arbeitsschutzaufsichten der Länder, Kommunen und der gesetzlichen Unfallversicherung verstärkt kontrollieren, ob das Regelwerk eingehalten wird. Die Arbeitsschutzregel legt eindeutig fest, dass zuallererst technische Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers vorangehen müssen, um mögliche Gefährdungen abzuwenden, dann organisatorische Maßnahmen folgen und erst, wenn diese nicht möglich sind, persönliche Maßnahmen zur Anwendung kommen. Auch die oft verkannten psychischen Belastungen für die Beschäftigten finden künftig stärkere Beachtung. Ebenfalls werden der notwendige Schutzabstand von mindestens 1,5 Metern, das sachgerechte Lüften von Räumen und umfassende Hygieneregeln festgeschrieben.
Weiter Infos im Report: Report - Ausgabe September 2020