Sozialstaat mitgestalten

IGBCE-Hauptvorstand ruft zu Beteiligung an den Sozialversicherungswahlen 2023 auf

Der Hauptvorstand der IGBCE hat heute (15. Februar) auf seiner digitalen Sitzung dazu aufgerufen, sich an den Sozialwahlen 2023 zu beteiligen.

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Nach der Bundestagswahl und der Europawahl ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre bei allen Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung statt. Mit 194 ordentlichen Mandaten (ca. 450 inkl. Stellvertretern und Stellvertreterinnen) machen die Mitglieder der IGBCE einen wesentlichen Anteil aus. 

„Die Sozialwahl ist eine zentrale Säule unserer Demokratie und unseres Sozialstaates. Sie bietet eine großartige Möglichkeit, aktiv mitzubestimmen und konkret mitzugestalten“, sagt IGBCE-Vorstandsmitglied Birgit Biermann. „Neben unseren erfahrenen Kolleginnen und Kollegen wollen wir insbesondere junge Ehrenamtliche und Frauen aus dem aktiven Berufsleben motivieren, für ein Mandat zu kandidieren.“ 

Bei den Sozialwahlen werden die höchsten Entscheidungsgremien der sozialen Selbstverwaltung gewählt. Das sind bei den gesetzlichen Krankenkassen die Verwaltungsräte und bei der gesetzlichen Unfallversicherung und Rentenversicherung die Vertreterversammlungen. Diese demokratisch gewählten Selbstverwaltungsorgane sind in der Regel paritätisch mit den Vertreterinnen und Vertretern von Versicherten und Arbeitgebern besetzt. 

Und diese haben viel mitzubestimmen: Sie beschließen unter anderem den Haushalt ihres Sozialversicherungsträgers, entscheiden über die Qualität von Reha-Leistungen oder wählen den Vorstand. Die IGBCE-Mitglieder setzen sich in den Selbstverwaltungsgremien dafür ein, dass die Versicherten und ihre Interessen immer im Mittelpunkt stehen. 
Wahlberechtigt sind alle zahlenden Mitglieder der Sozialversicherungen, die mindestens 16 Jahre alt sind. 2017 waren das mehr als 50 Millionen. 

Bei Interesse an einer Kandidatur für ein Selbstverwalter*innen-Mandat können sich IGBCE-Mitglieder an ihren zuständigen IGBCE-Bezirk, Landesbezirk oder die Abteilung Sozialpolitik/Arbeits- und Gesundheitsschutz (abt.sozialpolitik@igbce.de) wenden.

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