Exklusiv für Mitglieder

Gut abgesichert durch den Rechtsschutz

Mitgliedschaft in der IG BCE bedeutet auch umfassenden Rechtsschutz. Er gilt für alle Fälle des Arbeits- und Sozialrechts. Mit dieser Stärkung im Rücken bekommen Beschäftigte sofort Hilfe, wenn zum Beispiel Kündigung oder Aufhebungsvertrag ins Haus flattern. Oder wenn die Krankenkasse weniger Krankengeld auszahlen will als erwartet. Während in solchen Situationen andere Beschäftigte ratlos nach dem „Was nun?“ suchen, gehen IG-BCE-Mitglieder zum Rechtsexperten ihrer Gewerkschaft – denn nicht nur die juristische Beratung, sondern auch Gerichtsverfahren sind im Mitgliedsbeitrag inklusive.

Erfolgreich
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Wer kann Hilfe in Anspruch nehmen?

Wer den Rechtsschutz der IG BCE in Anspruch nehmen möchte, muss mindestens drei Monate lang den satzungsgemäßen Beitrag bezahlt haben.

Wohin muss ich mich wenden?

Bei Problemen im Betrieb ist der Betriebsrat immer der erste Ansprechpartner. Er kann den Kontakt zum Rechtsberater der IG BCE knüpfen und schon erste Auskünfte geben. Bei anderen sozialrechtlichen Fällen, die nicht das Unternehmen betreffen, wenden sich Ratsuchende an ihren zuständigen Bezirk. Die Kontaktdaten stehen im Mitgliedsausweis oder nach dem Einloggen unter "Meine IG BCE".

Egal ob Abmahnung, Kündigung oder Probleme mit der Krankenkasse: Mitglieder der IG BCE haben Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz. Extra dafür hat die Gewerkschaft eigene Juristen oder arbeitet mit den Anwälten des DGB-Rechtsschutzes zusammen. Warum sich das lohnt, erklärt unser Video.

Video: © GorillaMedien

Bei welchen Fällen gibt es Hilfe?

Am meisten greift die IG BCE bei Kündigungsstreitigkeiten ein. Gerade in Arbeitsrechtsfragen haben die Experten der IG BCE die Nase vorn – allein schon deshalb, weil sie darin die größte Erfahrung haben. Doch nicht nur dort suchen sie nach Lösungen. Sie helfen den Gewerkschaftsmitgliedern auch in anderen Fällen des Sozialrechts.

Dazu gehören:

  • Die Einstufung um den Grad der Behinderung
  • Konflikte der Rentenansprüche, etwa bei der Erwerbsminderungsrente
  • Zweifel beim Pflegeversicherungsgesetz, etwa um die Höhe des Pflegegeldes
  • Klärung mit der Krankenkasse bei der Kostenübernahme oder um die Höhe des Krankengeldes
  • Streitigkeiten um das Arbeitslosengeld

In den meisten Fällen übrigens, schaffen die Rechtsberater eine außergerichtliche Einigung. 

Bezahlt die IG BCE einen Anwalt?

IG-BCE-Mitgliedern stehen im Streitfall erfahrene Rechtsfachleute (eigene oder die der DGB Rechtsschutz GmbH) zur Seite, die sie im Bedarfsfall beraten und vor Gericht vertreten. Die Experten beziehungsweise Expertinnen – im Arbeits- und Sozialrecht besonders geschult – stellt die IG BCE. Und die dafür notwendigen Kosten trägt sie auch. Hat das Mitglied selbst einen Anwalt beauftragt, kommt die IG BCE nicht für die Kosten auf. Deswegen führt der erste Weg immer zum zuständigen IG-BCE-Bezirk. Die Juristen der IG BCE beraten nicht nur. Wenn es sein muss, reichen sie Klage ein, vertreten die Mitglieder vor Gericht und scheuen nicht den Weg durch mehrere Instanzen. Allerdings: Vor Gericht vertritt die Gewerkschaft dann ihre Mitglieder, wenn für den Rechtsstreit ausreichend Erfolgsaussichten bestehen. 

Was muss ich bei einer Kündigung beachten?

Besonders häufig vertritt die IG BCE ihre Mitglieder bei Kündigungen. In vielen Fällen ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gerechtfertigt. Deswegen sollten IG-BCE-Mitglieder ihre Kündigung immer erst vom Betriebsrat und später vom Experten der Gewerkschaft prüfen lassen. Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer in solchen Fällen keine Verträge oder Schriftstücke ohne Rücksprache mit Betriebsrat und Rechtsexperten unterschreiben. Das gilt auch für Aufhebungsverträge.

Wenn eine Kündigung gegen das Recht verstößt, können der oder die Betroffene damit vor das Arbeitsgericht gehen. Ganz wichtig sind dabei die Fristen: Wer eine Kündigung erhalten hat, muss spätestens drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens Klage beim Arbeitsgericht erheben, sonst gibt es keine Chance mehr auf Widerspruch.

Übrigens schützt das Kündigungsschutzgesetz nur Beschäftigte, die mindestens sechs Monate im selben Unternehmen angestellt waren. Das Gesetz gilt nur für mittlere und große Unternehmen, bei kleinen Firmen mit weniger als fünf Mitarbeitern ist es ungültig.