Equal Pay Day

Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit

Seit inzwischen zwölf Jahren macht der Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern aufmerksam. Er markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der laut Statistischem Bundesamt aktuell 21 Prozent in Deutschland beträgt. Umgerechnet ergeben sich daraus 77 Tage – folglich fällt der Equal Pay Day in diesem Jahr auf den 17. März. Alle vorangegangenen Tage in 2020 haben Frauen im Vergleich zu Männern theoretisch umsonst gearbeitet.

Karin Erhard, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IGBCE

Karin Erhard, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IGBCE

Foto: © Stefan Koch

Berücksichtigt man den Beruf, den Beschäftigungsumfang, den Bildungsstand, die Berufserfahrung sowie den niedrigen Anteil von Frauen in Führungspositionen, liegt der bereinigte Gender Pay Gap immerhin noch bei 6 Prozent. Diese 6 Prozent sind nicht erklärbar. Nach Hochrechnung des Weltwirtschaftsforums wird es weltweit bei gleichbleibenden Bemühungen 202 Jahre dauern, bis Frauen und Männer am Arbeitsplatz finanziell gleichgestellt sind. So lange können und wollen wir nicht warten. Unser Ziel ist und bleibt: Den Equal Pay Day am 1. Januar eines jeden Jahres zu begehen. Darauf arbeiten wir konsequent hin!

Tarifverträge und betriebliche Mitbestimmung als wirksamer Schutz gegen unmittelbare Diskriminierung

Im Einflussbereich von Tarifverträgen ist die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern deutlich geringer als in Betrieben ohne Tarifbindung. Ebenso lässt sich in Betrieben mit Betriebsräten eine Reduzierung der Entgeltlücke nachweisen. Mit unseren Tarifverträgen stellen wir für unsere Mitglieder Transparenz her. Deshalb setzen wir uns für Tarifbindung und die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung ein.

Noch zu oft scheuen Mitarbeiterinnen Verhandlungen zu Entgeltsteigerungen. Mehr Mut ist gefragt. Frauen sollten bestimmt und selbstbewusst auftreten, ihre eigenen Stärken präsentieren und gute Argumente für ihre Forderungen parat haben. Hier treten die IG BCE-Frauen unterstützend auf, etwa durch Information, Talk Times und Seminarangebote.

Entgelttransparenzgesetz besser nutzen und weiterentwickeln

Die Evaluierung des 2017 in Kraft getretenen Entgelttransparenzgesetzes zeigt uns weitere Handlungsfelder auf. Knapp die Hälfte der aufgeforderten Unternehmen haben eine Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen vorgenommen. 14 Prozent der Beschäftigten, die in diesen Bereich fallen, nutzten ihr Auskunftsverlangen. 44 Prozent der betroffenen Unternehmen erfüllten ihre Berichtspflicht. Allerdings sind diese Prüfberichte noch nicht verpflichtend. Das muss sich ändern.

Die IG BCE sieht Prüfverfahren als ein zentrales Instrument, um Entgeltungleichheiten zu überwinden. Gleiches gilt für zertifizierte Prüfverfahren der Entgeltanalysen, die eine Vergleichbarkeit gewährleisten. Darüber hinaus sprechen wir uns für eine Ausweitung des Geltungsbereichs aus.

Mehr Frauen in Führung

Frauen in Führung sollen zahlreicher, sichtbarer und präsenter sein. In den letzten Jahren hat sich einiges getan. Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verfolgt das Ziel, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung deutlich zu erhöhen. Erste Auswirkungen sind zu verzeichnen. Eine positive Entwicklung lässt sich vor allem dort beobachten, wo die Quote verbindlich gilt. Die gewünschte Strahlkraft des Gesetzes auf die Vorstände fehlt leider. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat deshalb angekündigt, dass Sanktionen folgen, wenn sich Unternehmen weiterhin ein Null-Prozent-Ziel für ihre Vorstandsebene geben.

In Zeiten des Wandels, der Transformation der Arbeitswelt, muss Arbeit geschlechtergerecht und zukunftsorientiert gestaltet werden. Lasst uns gemeinsam die zentralen Herausforderungen weiterentwickeln und uns so für die Zukunft wappnen!