IGBCE Landesbezirk Nordost

Freistellungstage für Gewerkschaftsmitglieder im Tarifbereich AVEU

Jetzt endlich auch für dich!

Es ist uns gelungen in den AVEU Reformgesprächen die Freistellungstage für gewerkschaftliche Aktivitäten / Weiterbildung durchzusetzen.


Isolatoren
Foto: © Stefan Germer - Fotolia.com

Wusstest du eigentlich, dass wir in der letzten Tarifrunde einen Mitgliedervorteil für dich verhandeln konnten? Genau! Als Gewerkschaftsmitglied hast du einen weiteren, klaren und exklusiven Vorteil:

Zwei Tage Freistellung Du hast Anspruch auf bis zu zwei Tage Freistellung im Jahr. Also Zeit für dich! Wir haben mit dem Arbeitgeberverband im Tarifvertrag vereinbart, dass alle Gewerkschaftsmitglieder für Schulungen, Webseminare und/oder Vor-Ort-Veranstaltungen, die wir anbieten, freigestellt werden. Und das bis zu zwei Tage – jedes Jahr! Und wir bieten echt eine Menge für dich an.

Doch wie funktioniert das eigentlich? Schon immer gibt es für dich den Anspruch auf Sonderfreistellungen für z. B. Umzug, Eheschließung, Ausübung öffentlicher Ehrenämter und vieles mehr. Und genauso, wie du diesen Tag beantragst, beantragst du deine Zeit als Gewerkschaftsmitglied mit dem Bezug auf „Manteltarifvertrag §14 Nr. 1 i)“.

Dein gewerkschaftlich organisierter Betriebsrat oder dein*e Gewerkschaftssekretär*in hilft dir gern weiter.

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