Seit August 2021 ist das zweite Führungspositionengesetz, das sogenannte FüPoG II, in Kraft. Auf Druck der IGBCE und der anderen Mitgliedsgewerkschaften des DGB wurde das 2015 in Kraft getretene erste Führungspositionengesetz noch einmal erweitert. Besonders hervorzuheben ist die Frauenquote in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Ab einem Vorstand von mehr als drei Personen muss eine Vorständin eine Frau sein.
Weitere Informationen findet ihr hier
Wie bewerten wir das Gesetz?
Wir sehen die nachträglich eingeführte Übergangsfrist von einem Jahr kritisch.
Wir lehnen die Bindung an die paritätische Mitbestimmung ab. Warum sollen andere Großunternehmen nicht ebenfalls zu einer Mindestbeteiligung von Frauen verpflichtet werden? Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Quote für alle Aufsichtsräte gilt und sind bereit, unseren Beitrag dazu zu leisten - ganz ohne gesetzliche Notwendigkeit.
Wir begrüßen, dass das FüPoG II kommt und eine Mindestbeteiligung in einigen Unternehmen erreicht wird. Es ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.