Es ist geschafft. IGBCE und Arbeitgeber haben sich auf einen Abschluss in der Chemieindustrie geeinigt. Alle Fragen und Antworten zum Chemie-Abschluss findest du hier:
Was ist das tarifliche Inflationsgeld?
Die Bundesregierung hat die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber bis 3.000 Euro steuer- und abgabefrei an ihre Beschäftigten zahlen können. Das tarifliche Inflationsgeld ist die tarifvertragliche Antwort auf dieses Angebot der Bundesregierung, um die Beschäftigten zu entlasten. Mit dem Tarifabschluss schöpfen die Tarifvertragsparteien diese Möglichkeit voll aus.
Wie hoch fällt das Inflationsgeld aus?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten 3.000 Euro pro Kopf, ausgezahlt in zwei Teilzahlungen zu je 1.500 Euro. Teilzeitbeschäftigte – auch geringfügig Beschäftigte – erhalten das Geld anteilig, mindestens aber 500 Euro je Teilzahlung. Auszubildende bekommen jeweils 500 Euro ausgezahlt.
Wieso bekommen Auszubildende nicht die volle Höhe?
Die Höhe der Auszahlung bei Auszubildenden entspricht in etwa dem Verhältnis der Ausbildungsvergütung zu der durchschnittlichen Vergütungshöhe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei vergangenen vergleichbaren Regelungen wurde dieses Verhältnis in etwa in der Auszahlungshöhe für Auszubildende abgebildet.
Was ist mit Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern?
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben ein Arbeitsverhältnis mit ihrem Verleiher und für sie gelten die jeweiligen tariflichen Bedingungen für die Leiharbeitsbranche. (Mehr erfahren)
Was ist mit dual Studierenden und Werkstudierenden?
Dual Studierende mit einem Ausbildungsverhältnis beim Unternehmen haben Anspruch auf das tarifliche Inflationsgeld in gleicher Höhe wie Auszubildende. Werkstudierende haben – wenn sie ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit dem Unternehmen haben – einen anteiligen Anspruch wie andere Teilzeitbeschäftigte.
Wann wird das tarifliche Inflationsgeld ausgezahlt?
Das tarifliche Inflationsgeld wird in zwei Teilzahlungen ausgezahlt. Die erste Zahlung ist spätestens am 31. Januar 2023 fällig, die zweite spätestens am 31. Januar 2024. Unternehmen können das Geld freiwillig auch schon früher und auch als Gesamtbetrag auszahlen.
An welche Voraussetzungen ist die Auszahlung des tariflichen Inflationsgeldes gebunden?
Der Anspruch für den jeweiligen Betrag setzt voraus, dass im Kalendermonat vor der Auszahlung aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis für jeweils zwölf Tage Anspruch auf Entgelt- oder Entgeltfortzahlung besteht. Die Auszahlung des tariflichen Inflationsgeldes ist damit an keinen Stichtag gebunden. Relevant ist der Monat vor der Auszahlung.
Anspruchsberechtigt sind dementsprechend auch alle Beschäftigten, die sich in dem Monat vor der Auszahlung im Kinderkrankengeldbezug, im Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeldbezug durch Arbeitsunfälle, in Kurzarbeit und / oder in Elterngeldbezug waren. Auch Beschäftigte, die Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz haben, erhalten die Zahlung. Beschäftigte, die sich in einer Unterbrechnungsfreistellung des Langzeitskontos befinden, sind ebenfalls anspruchsberechtigt.
Was passiert, wenn ich im Dezember Elterngeld beziehe?
Auch Beschäftigte, die im Monat vor der Auszahlung Elterngeld beziehen, haben Anspruch auf das volle tarifliche Inflationsgeld. Elterngeld steht Entgelt gleich.
Was passiert, wenn ich im Dezember im Mutterschutz bin? Auch in Zeiten des Mutterschutzes besteht Anspruch auf die Zahlung.
Was passiert, wenn ich in der passiven Phase der Altersteilzeit bin? Während der gesamten Altersteilzeit beträgt die Arbeitszeit 50 Prozent der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit. Es besteht daher während der gesamt Altersteilzeit (aktive und passive Phase) Anspruch auf 50 Prozent des tariflichen Inflationsgeldes.
Ich arbeite nur 90 Prozent. Stehen mir jetzt 90 Prozent des tariflichen Inflationsgeldes zu?
Ja, der Anspruch beträgt dann 90 Prozent. Für Teilzeitarbeitnehmerinnen und Teilzeitarbeitnehmer erfolgt entsprechend der Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes eine Umrechnung im Dreisatz.
Was ist, wenn ich gekündigt habe oder mir gekündigt wurde?
Auch bei einer betriebsbedingten Kündigung erhalten die Beschäftigten das tarifliche Inflationsgeld, sofern sie in dem Monat vor dem Auszahlungsmonat mindestens zwölf Tage Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hatten. Bei einer Eigenkündigung oder einer verhaltensbedingten Kündigung entsteht dagegen kein Anspruch.
Wie viel Geld bekomme ich, wenn sich mein Status ändert, ich zum Beispiel im Januar meine Ausbildung beende?
Der Status im Monat vor der Auszahlung ist entscheidend für die Auszahlung. Wer die Ausbildung also im Januar 2023 beendet, im Dezember 2022 aber noch in der Ausbildung war, erhält im Januar 2023 500 Euro. Für die zweite Teilzahlung gilt dann aber der volle Anspruch als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
Können die Arbeitgeber die Auszahlung des tariflichen Inflationsgeldes reduzieren oder auslassen?
Das ist nicht möglich. Die Unternehmen müssen die beiden Tranchen der Sonderzahlung bis spätestens Ende Januar 2023 beziehungsweise Januar 2024 auszahlen. Es gibt keine Ausnahmeregelungen.
Was passiert mit dem tariflichen Inflationsgeld in Betrieben mit einem unternehmensbezogenen Verbandstarifvertrag?
Sofern der unternehmensbezogene Verbandstarifvertrag die Weitergabe solcher Einmalzahlungen nicht vorsieht, soll mit Unterstützung der regionalen Tarifvertragsparteien geprüft werden, in welcher Höhe das tarifliche Inflationsgeld doch gezahlt werden kann.
Wann werden die Tariferhöhungen ausgezahlt?
Die tariflichen Entgelte und Ausbildungsvergütungen werden in zwei Stufen erhöht. Sie steigen zum 1. Januar 2023 um 3,25 Prozent. Zum 1. Januar 2024 steigen sie um weitere 3,25 Prozent.
Was ist, wenn es den Betrieben schlecht geht?
Gibt es Ausnahmen? Eine Absenkungsmöglichkeit beim tariflichen Inflationsgeld gibt es nicht. Bei der Entgelterhöhung gibt es drei Differenzierungsregelungen. Dauerhaft aussetzen oder verringern können die Arbeitgeber die Erhöhung aber nicht.
Variante 1: Die Betriebsparteien können die Erhöhung der Tarifentgelte bzw. der Ausbildungsvergütungen mittels einer freiwilligen Betriebsvereinbarung aus wirtschaftlichen Gründen um bis zu drei Monate nach hinten verschieben.
Variante 2: Bei Vorliegen von besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens, kann die Erhöhung der Tarifentgelte beziehungsweise der Ausbildungsvergütungen um zwei Monate nach hinten verschoben werden, wenn der Arbeitgeber dies dem Betriebsrat sowie den Tarifvertragsparteien über den regionalen Chemie-Arbeitgeberverband vor Inkrafttreten der Erhöhung mitteilt. Eine Verschiebung nach Variante 1 ist dann noch im Umfang von einem weiteren Monat dann insgesamt drei Monate möglich. Besondere wirtschaftliche Schwierigkeiten liegen vor, wenn das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr ein negatives Ergebnis (Verlust) erzielt hat.
Variante 3: Bei Vorliegen einer Umsatzrendite von bis zu drei Prozent im letzten Geschäftsjahr des Unternehmens, kann die Erhöhung der Tarifentgelte bzw. der Ausbildungsvergütungen um einen Monate nach hinten verschoben werden, wenn der Arbeitgeber dies dem Betriebsrat sowie den Tarifvertragsparteien über den regionalen Chemie-Arbeitgeberverband vor Inkrafttreten der Erhöhung mitteilt: Eine Verschiebung nach Variante 1 ist dann noch im Umfang von bis zu zwei weiteren Monaten auf dann insgesamt drei Monate möglich. Unter Umsatzrendite verstehen die Tarifvertragsparteien den Jahresüberschuss nach Steuern geteilt durch den Umsatz multipliziert mit 100.
Länger als drei Monate können die Erhöhungen in keinem Fall verschoben werden.
Kann der Arbeitgeber im Alleingang die Erhöhung der Tarifentgelte verschieben?
Ja, das ist in nach den Differenzierungsvarianten 2 und 3 bei Vorliegen der entsprechenden Wirtschaftskennzahlen möglich.
Und in Euro – wie viel mehr Geld im Portemonnaie bringt der Abschluss den Beschäftigten?
Durchschnittlich haben Arbeitnehmer*innen durch die beiden Tabellenerhöhungen von insgesamt 6,5 Prozent satte 274 Euro brutto mehr im Monat.
Wie lange ist die Laufzeit?
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 20 Monaten. Er gilt also bis zum 30. Juni 2024.
Was bedeutet die Stärkung der beiderseitigen Tarifbindung konkret?
Ab 2023 werden die Chemie-Sozialpartner in einem strukturierten Prozess im Rahmen der Laufzeit des Tarifvertrages Ideen für Regelungen zur Stärkung der Tarifbindung auf beiden Seiten entwickeln. Die IGBCE wird in diesem Prozess den Fokus darauflegen, Vorteile für IGBCE-Mitglieder durchzusetzen.
Haben auch befristet Beschäftigte Arbeitnehmer*innen Anspruch auf das tarifliche Inflationsgeld?
Voraussetzung für jeweilige Zahlung des tariflichen Inflationsgeldes ist der Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung an 12 Arbeitstagen im Vormonat der Auszahlung.
Das gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse. Wird beispielsweise die erste Teilzahlung von 1.500 Euro im Januar 2023 ausgezahlt, haben auch Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis Anspruch auf die volle Leistung, wenn sie im Dezember 2022 an 12 Tagen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung haben.
Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis bspw. am 31.12. endet oder erst am 1.12. begonnen hat.
Was bedeutet der Abschluss für außertariflich Beschäftigte?
Automatisch gilt der Abschluss für außertariflich Beschäftigte nicht. Es kommt darauf an, ob auf betrieblicher Ebene die Einigung für die außertariflich Beschäftigten übernommen wird.
Was ist der UCI?
Der UCI ist der der Unterstützungsverein der chemischen Industrie der Chemie-Sozialpartner. Die Hauptaufgabe des Vereins ist es, die Sozialpartner-Initiative „Start in den Beruf“ zu betreuen und finanziell zu fördern.
Was ist „Start in den Beruf“?
"Start in den Beruf“ ist eine Initiative der Chemie-Sozialpartner. Sie soll die Ausbildungschancen von jungen Menschen fördern, die bisher noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben oder denen die Voraussetzung für die erfolgreiche Aufnahme einer Berufsausbildung noch fehlt. Der UCI fördert ein drei- bis zwölfmonatiges Programm bestehend aus betrieblicher Praxis, theoretischer Unterweisung und sozialpädagogischer Betreuung.
Was ist „StartPlus“?
„StartPlus“ basiert auf der Initiative „Start in den Beruf“, wurde aber speziell an die Rahmenbedingungen in kleinen und mittelständischen Unternehmen mit der Regel bis zu 750 Beschäftigten angepasst, unter anderem durch einen höheren monatlichen Förderbetrag für Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die zusätzliche Kostenübernahme für eine begleitende sozialpädagogische Betreuung durch einen Bildungsdienstleister.
Gelten das Zukunftskonto und die Pflegezusatzversicherung CareFlex Chemie noch?
Alle Errungenschaften aus dem vergangenen Tarifabschluss aus dem Jahr 2019 gelten natürlich weiterhin. Das sind dauerhaft vereinbarte Elemente. Mehr Informationen zu den Elementen des Tarifabschluss 2019 findest du hier.