Das kommt auf dein Geburtsjahr und den Umfang der Versicherungszeiten auf deinem Rentenkonto an: Das reguläre Renteneintrittsalter steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre an. Erst ab Geburtsjahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren pauschal.
Wer 45 Versicherungsjahre auf seinem Rentenkonto verbuchen kann, der kann, je nach Geburtsjahrgang, zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr ohne Abschläge in Rente gehen. Hier liegt die Altersgrenze ab Geburtsjahrgang 1964 pauschal bei 65 Jahren. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist NICHT möglich!
Menschen, die 35 Versicherungsjahre vorweisen, können ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig in Rente gehen. ABER es ist große Vorsicht geboten: Es können hohe Abschläge auf die Rente anfallen, die dauerhaft bestehen bleiben.
Altersrente für schwerbehinderte MenschenGrundvoraussetzungen für diese Rentenart sind eine anerkannte Schwerbehinderung bei Beginn der Rente (Grad der Behinderung von mindestens 50%) und das Vorliegen von mindestens 35 Jahren Wartezeit (Mindestversicherungszeit) auf dem Rentenkonto. Auch bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wurde die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Renteneintritt von 63 auf 65 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt die Altersgrenze dann pauschal bei 65 Jahren. Diese Altersrente lässt sich jedoch vorzeitig in Anspruch nehmen: Für Schwerbehinderte, die nach 1951 geboren sind, steigt das Mindestalter für die vorzeitige Inanspruchnahme stufenweise von 60 auf 62 Jahre. ACHTUNG: Wird ein Renteneintritt vor der jeweiligen Altersgrenze gewählt, fallen Abschläge an, die dauerhaft bestehen bleiben.
Tipp: Wenn du einmal ganz grob schauen möchtest, ab wann ein Renteneintritt für dich frühestens möglich ist, dann empfehlen wir dir den Rentenbeginnrechner. Dieser ersetzt natürlich keine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung und sagt auch nichts darüber aus, ob du die weiteren Voraussetzungen, wie beispielsweise die Mindestversicherungszeit, erfüllst. Er kann dir aber einen guten ersten Anhaltspunkt für deine Überlegungen liefern.
Deutsche Rentenversicherung - Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner