Bundesentgeltrahmentarifvertrag Papier

Finale Verhandlung steht vor der Tür

Die Verhandlungen zum Bundesentgeltrahmentarifvertag in der Papierindustrie befinden sich in den letzten Zügen: Am 24. Juni soll die finale Verhandlung zwischen der IGBCE und dem Verband „Die Papierindustrie“ (DPI) stattfinden.  

Papierrollen
Foto: © IG BCE/Colourbox

Sehr konstruktiv sind die vorangegangenen Gespräche auf regionaler Ebene gelaufen. „Dort sind wir sehr weit gekommen“, so IGBCE-Tarifsekretär Frieder Weißenborn. In alle neun Tarifbereichen haben regionale Experten – bestehend aus Vertretern der IGBCE und der Landesarbeitgeberverbände – Entgeltgittermodelle erstellt. Denn nach dem Tarifabschluss werden die Entgelte für die einzelnen Entgeltgruppen und Entgeltstufen auf regionaler Ebene geregelt.  

Nun wartet die regionale Ebene auf den Abschluss auf Bundesebene. Offen bleibt nämlich noch immer die Besitzstandregelung, die auf Bundesebene geregelt werden muss. Weißenborn betont: „Als IGBCE vertreten wir den Grundsatz, dass wir die tarifliche Regelüberführung an der Zuordnung nach Entgelthöhe als auch nach Tätigkeitsbeschreibung fest machen wollen.“ Ob Beschäftigte, die bisher in der Lohngruppe 3 gearbeitet haben, beispielsweise nun in die Entgeltgruppe 4 oder 5 überführt werden, kann von beiden Faktoren abhängen.   

Am 24. Juni kommen die kleinen Verhandlungskommission der IGBCE und der Arbeitgeber zum voraussichtlich letzten Mal zusammen, um die finalen Fragen zu klären und um den jeweiligen Gremien einen abschlussreifen Vertrag vorzulegen.   

IGBCE und Arbeitgeber hatten sich im Tarifabschluss 2020 darauf geeinigt, dass der Entgelttarifvertrag zur Realität werden soll. Dieser soll die Differenzierung zwischen Löhnen und Gehältern ablösen, um eine Gleichstellung von qualifizierter gewerblicher Tätigkeit (Löhne) und Angestelltentätigkeit (Gehälter) zu erreichen.