Die Corona-Pandemie lässt uns nicht los. Anlässlich eines Gesetzesentwurfs zur Impfprävention (Impfpflicht für einige Berufsgruppen und zur Anpassung der Berechtigung zum Impfen) hat der Gesetzgeber die Chance genutzt, dringend erforderliche befristete digitale Möglichkeiten für die Arbeit von Interessenvertretungen erneut in den Bundestag zur Abstimmung zu bringen. Am 10. Dezember hat der Bundestag diese Änderungen beschlossen, die am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die wichtigsten Punkte in der Übersicht.
Unsere Position:
Im Herbst befanden sich Interessenvertretungen angesichts von erneutem Home Office in einem Zustand der Rechtssicherheit. Eine schnelle befristete Regelung ist damit aus Sicht der IGBCE eine wichtige und richtige Unterstützung der Interessenvertretungsarbeit in der Pandemie.
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