Gleichbehandlung von gewerblicher und Angestelltentätigkeit

Entgeltrahmentarifvertrag für Papierindustrie nimmt Gestalt an

Die Entgeltgitter, also die Einkommenszuwächse mit steigender Erfahrung, waren lange ein Knackpunkt in den Verhandlungen zum Bundesentgeltrahmentarifvertrag (BETV) in der Papierindustrie. Nun hat die VAP (Vereinigung der Arbeitgeberverbände der Deutschen Papierindustrie) den Entwurf von Entgeltgittern in allen regionalen Tarifbezirken zugestimmt. Frieder Weißenborn, Bundestarifsekretär Papier betont: „Das ist ein echter Durchbruch.“

Papierbranche
Foto: © Michael Bader

Bisher ist es so: Papiertechnolog*innen absolvieren eine dreijährige gewerbliche Ausbildung. Nach dem Abschluss erhalten sie einen Lohn, der gleichbleibt. Im Gegensatz dazu steigt das Gehalt einer Kauffrau/eines Kaufmanns für Bürokommunikation nach der Ausbildung mit wachsender Erfahrung an. Fest steht jetzt: Mit der Einführung der Entgeltgitter für alle Beschäftigtengruppen wird sich das ändern.

Die nächsten Schritte

Im August hatte die Bundestarifkommission einem Entgeltgruppenkatalog mit 13 Entgeltgruppen und dazu gehörigen Orientierungsbeispielen zugestimmt. Auch die Untergruppierungen zu den Entgeltgruppen (Entgeltstufen) sind festgelegt. Sie sind die Grundlage für die kommenden Regionalgespräche.

Denn jetzt ist die regionale Ebene gefragt. Zunächst werden über alle neun Tarifbereiche mit regionalen Experten – bestehend aus Vertretern der IGBCE und der Landesarbeitgeberverbände – Entgeltmodelle erstellt. Denn die Entgelte für die einzelnen Entgeltgruppen und Entgeltstufen müssen nach dem Abschluss des BETV auf regionaler Ebene geregelt werden.

Diese Ergebnisse sollen bis spätestens Ende März vorliegen. Sie werden anschließend von den Verhandlungskommissionen von VAP und IGBCE als Grundlage für die abschließende Verhandlung genommen.

Offene Punkte

Vereinbart werden muss noch die Definition der Entgeltstufen. Auch haben VAP und IGBCE noch keinen Konsens bezüglich der Besitzstandsregelung getroffen. Ein offener Streitpunkt ist auch noch, wie die Beschäftigten in den BETV eingruppiert werden sollen: Der VAP will jede Tätigkeit neu eingruppieren.

Die IGBCE plädiert für eine tarifliche Regelüberführung. Das bedeutet, dass festgelegt wird, dass die ehemalige Lohngruppe 3 beispielsweise nun der Entgeltgruppe 5 entspricht. „Wir möchten das zentral auf Ebene der Tarifparteien und nicht direkt in den Betrieben regeln“, unterstreicht Weißenborn.

IGBCE und Arbeitgeber hatten sich im Tarifabschluss 2020 darauf geeinigt, dass der Entgelttarifvertrag zur Realität werden soll. Dieser soll die Differenzierung zwischen Löhnen und Gehältern ablösen, um eine Gleichstellung von qualifizierter gewerblicher Tätigkeit (Löhne) und Angestelltentätigkeit (Gehälter) zu erreichen. Seitdem laufen die Verhandlungen zum Entgeltrahmentarifvertrag trotz Corona-Pandemie.

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