Regionale Umsetzung abgeschlossen: Jetzt beginnt die betriebliche Umsetzung des Bundesentgeltrahmentarifvertrags (BETV) für die 40.000 Beschäftigten in der Papierindustrie.
Rund ein Jahr hatten die acht regionalen Arbeitgeberverbände und IGBCE-Landesbezirke Zeit, den bundesweiten Entgeltvertrag an die regionalen Entgeltsätze anzupassen. Das ist jetzt passiert, die Entgeltsätze für die regionalen Tarifbezirke stehen und alle regionalen IGBCE-Tarifkommissionen haben den neuen Entgelttarifverträgen mit Regelüberführung und weiteren Besonderheiten zugestimmt.
Nun beginnt die Umsetzung in den Betrieben: Die Unternehmen haben zwölf Monate Zeit, die regionalen Entgeltverträge betrieblich umzusetzen, also die Beschäftigten in die Entgelttabelle einzugruppieren. „Jetzt sind die Unternehmen und Betriebsräte gefragt, die regionalen Tarifverträge betrieblich anzuwenden, insbesondere die Eingruppierung“, erklärt IGBCE Tarifsekretär Frieder Weißenborn.
Die Umsetzung in den Betrieben ist dank der regionalen Entgeltsätze klar geregelt: Eingruppiert werden die Beschäftigten anhand der so genannten tariflichen Regelüberführung. Das hatte die IGBCE durchgesetzt. Die Regelüberführung findet nach der ausgeübten Tätigkeit sowie nach den bisher bestehenden Eingruppierungen statt.
Auf den die Einführung eines einheitlichen BETVs hatten sich IGBCE und Arbeitgeber in der Tarifrunde 2020 geeinigt. Er löst die jahrzehntealte Differenzierung zwischen Löhnen und Gehältern ab und stellt die qualifizierte gewerbliche Tätigkeit (Löhne) und die Angestelltentätigkeit (Gehälter) gleich. Statt Löhnen und Gehältern gibt es nur noch für alle Beschäftigten gültige Entgelte.