Chemiebranche

Eckpunktepapier zur Inklusion unterzeichnet

Evonik ist Vorreiter in Sachen Inklusion: Als erstes Unternehmen der Chemiebranche hat der Spezialchemiekonzern ein Eckpunktepapier zur Förderung von Menschen mit Behinderungen mit den Arbeitnehmervertreter*innen unterschrieben. 

Evonik Eckpunktepapier

Unterzeichnet: Thomas Wessel (von links), Personalvorstand und Arbeitsdirektor von Evonik, Randolf Bursian, Leiter HR Business Management von Evonik, Martin Albers, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates Evonik, und Petra Reinbold-Knape, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstandes der Gewerkschaft IG BCE, mit dem Eckpunktepapier zur Inklusion .

Foto: © Bootmann/Evonik

Grundlage für das Papier bildet die Sozialpartnervereinbarung „Betriebliche Teilhabe und Inklusion in der chemischen Industrie“, die IG BCE und BAVC Anfang September miteinander geschlossen haben.

Evonik sei es wichtig, Inklusion im betrieblichen Alltag zu fördern und insbesondere eine inklusive Unternehmenskultur zu schaffen und zu stärken, erklärte Thomas Wessel, Arbeitsdirektor und Personalvorstand des Unternehmens.  „Deshalb haben wir mit den Mitbestimmungsvertretern durch das Eckpunktepapier auch eigens für Evonik eine Verabredung getroffen. Das ist eine gute und klare Grundlage - und die wollen wir nun mit Blick auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und auf die künftigen Herausforderungen von Inklusion im Unternehmen weiter ausgestalten.“

Konkrete Schritte hin zur Inklusion ab 2021

Petra Reinbold-Knape, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG BCE, lobte das Eckpunktepapier: „Ich freue mich, dass Evonik als erstes Unternehmen gemeinsam mit der betrieblichen Mitbestimmung die Botschaft sendet: Uns ist Inklusion im betrieblichen Alltag wichtig! Das Eckpunktepapier, welches am Tag der Menschen mit Behinderungen unterschrieben wurde, ist ein wichtiges Bekenntnis und ein Signal zur Umsetzung der zwischen BAVC und IG BCE abgeschlossenen Sozialpartnervereinbarung ‚Betriebliche Teilhabe und Inklusion in der chemischen Industrie‘. Und ein gutes Beispiel, auch für weitere Unternehmen.“ Auch Kilian Roth, Vorsitzender der Gesamtschwerbehindertenvertretung bei Evonik, begrüßte das Bekenntnis des Unternehmens zur Inklusion. Das sei ein großer Schritt vorwärts, auf den man gezielt aufbauen und Projekte verwirklichen könne.

Bereits Anfang 2021 sollen die Verhandlungen über die konkrete Umsetzung von Maßnahmen und Projekten beginnen. Dabei könnte es etwa um die Frage gehen, wie sich barrierefreie Software-Funktionen im Arbeitsalltag nutzen lassen. Ein weiteres mögliches Thema ist die Untertitelung von Präsentationen, um Vortragsinhalte Menschen mit Hörbehinderung besser zugänglich zu machen.

Die Sozialpartnervereinbarung zwischen IG BCE und BAVC umfasst neun Handlungsfelder zur Verwirklichung von Inklusion im Betrieb. Dazu gehören unter anderem anderem ein Gesundheitsmanagement mit Prävention und Rehabilitation oder auch Mobilität und Barrierefreiheit.