Zeitarbeit/Equal Pay

Durchbruch in der Chemie-Industrie

Hannover/Frankfurt. In der chemischen Industrie werden die Löhne der Zeitarbeitnehmer an die Entgelte der Stammbelegschaften angeglichen. Darauf haben sich IG BCE und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) am Freitag (2. Dezember) grundsätzlich geeinigt. Das Abkommen steht unter dem Vorbehalt einer Gesamtlösung für alle Branchen im Bereich der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit.

Gemeinsame Absicht von IG BCE und BAP ist es, diese Regelungen auf alle anderen Branchen im Organisationsbereich der IG BCE zu übertragen. „Noch sind nicht alle Fragen bis ins Detail geklärt, doch über Inhalt und Struktur des Branchenzuschlagssystems für die Chemie konnte Einvernehmen hergestellt werden“, so IG-BCE-Tarifpolitiker Peter Hausmann. „Unser Ziel ist und bleibt, dem Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ Geltung zu verschaffen. Die Tür steht jetzt mehr als nur einen Spalt breit offen.“

Basis des Abkommens ist der zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und Bundesverband Zeitarbeit (BZA) im Juli 2010 geschlossene Tarifvertrag. Der BZA ist ein Vorläuferverband des BAP, der DGB-Tarifgemeinschaft gehören alle Einzelgewerkschaften an.

Diesen Tarifvertrag haben BAP und IG BCE weiterentwickelt und für die chemische Industrie eine Zuschlagsregelung aufgebaut. In Stufen werden die Löhne und Gehälter der Zeitarbeitnehmer an die in der Branche geltenden tariflichen Entgelte herangeführt.

Dazu ein Beispiel. Ein Zeitarbeitnehmer, der in die Lohngruppe 1 des BAP-Tarifvertrags eingestuft ist, erhält einen Stundenlohn von 7,89 Euro. In den gemittelten Eingangstufen der Entgeltgruppe 1 und 2 der chemischen Industrie werden im Tarifbezirk Baden-Württemberg 12,32 Euro gezahlt. Die Differenz von 4,43 Euro wird stufenweise abgebaut, Strukturell gelten diese Regelungen für die Angleichung aller neun Lohn- und Gehalts-gruppen in der Zeitarbeit an die entsprechenden Entgeltgruppen der chemischen Industrie.

Ziel der DGB-Gewerkschaften ist es, ein alle Branchen umfassendes Zuschlagssystem aufzubauen. Die IG BCE hat den Durchbruch geschafft und geht davon aus, dass in anderen Branchen sehr bald ebenfalls Lösungen erreicht werden können. Insoweit steht das Chemie-Verhandlungsergebnis unter einem Vorbehalt, es wird erst dann in Kraft treten, wenn eine Gesamtlösung erzielt ist.

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) ist zwar der mit Abstand größte Arbeitgeberverband in der Zeitarbeitsbranche, aber nicht der einzige. Deshalb steht das Chemie-Ergebnis noch unter einem zweiten Vorbehalt. Der Tarifvertrag wird erst rechtskräftig, wenn alle anderen maßgeblichen Arbeitgeberverbände zugestimmt haben. Die Signale aus diesen Verbänden sind ermutigend, die IG BCE erwartet daher, dass rechtskräftige Vereinbarungen sehr bald unter Dach und Fach gebracht werden können.