Die Corona-Pandemie lässt uns nicht los. Anlässlich des Gesetzesentwurfs zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung hat der Gesetzgeber die Chance genutzt, gegebenenfalls erforderliche befristete digitale Möglichkeiten für die Arbeit von Interessenvertretungen erneut in den Bundestag zur Abstimmung zu bringen. Am 16.9.2022 hat der Bundesrat diese Änderungen beschlossen, so dass das Gesetz zum 1. Oktober 2022 in Kraft tritt. Aber Achtung: wieder nur befristet bis zum 7. April 2023.
Im Zuge der Corona-Pandemie ist das Thema Mobiles Arbeiten in den Fokus gerückt - natürlich auch für Betriebsratsgremien.
Versammlungen der Interessenvertretungen können auch digital stattfinden:
Digitale Sitzungen und Beschlussfassungen von Einigungsstellen:
Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte:
Die Regelungen gelten erneut befristet bis zum 7. April 2023.
Eine schnelle befristete vorsorgliche Regelung ist aus Sicht der IGBCE eine wichtige und richtige Unterstützung der Interessenvertretungsarbeit in der Pandemie. Die Regelungen geben Rechtssicherheit und Spielraum für Herbst und Winter, falls die Corona-Pandemie zurückkehren sollte. Angesichts der Themen im Betrieb wird es aber nicht immer der richtige Rahmen sein, um schwierige Themen zu adressieren. Gerade jetzt sind Betriebsräte gefragt, alle ihre Beschäftigten zu erreichen.