Coronakrise

Die Masken fallen

Im Bus, im Kino, im Konzert – die Masken verschwinden aus unserem Alltag. Nun ziehen sie sich auch aus den Betrieben zurück. Rund zwei Monate früher als geplant läuft die Corona-Arbeitsschutzverordnung am 2. Februar aus.

Verkehrszeichen Ende sämtlicher Streckenverbote

Die Zahl der Neuansteckungen ist durch die wachsende Bevölkerungsimmunität stark zurückgegangen, sodass keine bundesweite Regelung mehr erforderlich sei, begründete Arbeitsminister Hubertus Heil das vorzeitige Aus. Masken, durch Plexiglas abgetrennte Arbeitsplätze und versetzte Schicht-Anfangszeiten haben in vielen Unternehmen ausgedient.

„Gut, dass wir die Maßnahmen hatten“, resümiert Vadim Lenuck, Arbeitsschutz-Experte der IGBCE. „Wir haben gesehen, dass man mit ernsthaft umgesetztem Arbeits- und Gesundheitsschutz Menschen schützen kann“. Die seit Oktober 2022 bestehende Corona-Arbeitsschutzverordnung hatte die Arbeitgeber dazu verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Vorkehrungen zu treffen, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren – mit einem Hygienekonzept, das beispielsweise das Tragen von Masken oder ausreichenden Abstand zu anderen Beschäftigten vorsah. So sollten Ansteckungen am Arbeitsplatz verhindert werden, um die Mitarbeitenden vor Corona zu schützen und Produktionsausfälle zu vermeiden.

„Wenn sie gut geplant und umgesetzt wurden, waren die Maßnahmen sehr hilfreich dabei, das Infektionsgeschehen und die Krankheitsverläufe in den Betrieben in den Griff zu bekommen“, urteilt Lenuck. In der Regel habe die Produktion aufrecht erhalten werden können, großflächige Arbeitsausfälle wurden vermieden. Die bestehenden Konzepte können auch in Zukunft dabei helfen, Grippewellen einzudämmen.

Und noch etwas bleibt: das Homeoffice. Arbeitgeber mussten während der Pandemie prüfen, ob sie ihre Beschäftigten von Zuhause aus arbeiten lassen können, wenn keine betriebsbedingten Gründe dagegen sprechen. Das hat Bewegung in die Arbeitsorganisation gebracht. Viele Mitarbeitende haben die Vorzüge kennengelernt und wollen auch weiterhin teilweise oder komplett von zu Hause aus arbeiten. „Jetzt kommt es darauf an, das Homeoffice im Sinne der Arbeitnehmer gut zu regeln“, so Lenuck. Die Basis für gute Arbeit sei im Büro gewährleistet, nicht jedoch am Küchentisch.  „Vieles ist damals schnell und ohne Umsetzung von Standards erfolgt. Das war okay, weil wir uns gegenseitig schützen mussten. Allerdings erfordert gute Arbeit gesunde Bedingungen, gerade auch zu Hause. Das müssen wir jetzt angehen.“

Wer nur mal eine Stunde am Laptop sitze, brauche kein großes Regelwerk. Für einen oder zwei Tage pro Woche im Homeoffice muss es bereits Standards geben - Monitor, Schreibtisch, ein guter Stuhl. Wenn komplett von zu Hause aus gearbeitet wird, sollten die Anforderungen eines Telearbeitsplatzes geschaffen werden. Ergonomische, arbeitsorganisatorische und technische Standards müssen gewährleistet sein, auch durch die Arbeitgeber. „Man kann sich mit kreativen und guten Lösungen aufeinander zubewegen“, so Lenuck.

Darüber hinaus gibt es rechtliche Fragen. Was, wenn das Internet ausfällt? Wenn es ein Datenleck gibt? „Man muss die Beschäftigten außerdem davor schützen, zu viel zu arbeiten. Noch eben die Mails zu checken, nachdem man die Kinder ins Bett gebracht hat, und doch noch kurz antworten - auf einmal ist es schon 22.30 Uhr und am nächsten Tag muss man wieder früh raus“, gibt Lenuck zu bedenken. „So kann es schwierig werden, Ruhezeiten auch wirklich einzuhalten, die wir für die Erholung brauchen.“

In Bezug aufs Homeoffice bleiben Fragen offen, nachdem die Verordnung am 2. Februar ausläuft. „Nun gilt es, die positiven Aspekte der Arbeitsschutzverordnung weiterzuführen und in richtige Bahnen zu lenken.“