Digitales Zugangsrecht

Die Gewerkschaft darf in den Betrieb - Auch digital!

Nicht nur das schwarze Brett ist ein Aushängeschild für die Gewerkschaftsarbeit im Betrieb. Auch eMail, Intranet und Co. müssen den Gewerkschaften zur Verfügung stehen. So Prof. Dr. Däubler in einer frisch veröffentlichen Studie.

Digitales Zugangsrecht

Digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zu den Beschäftigten ist ein wesentlicher Faktor für eine gelingende Sozialpartnerschaft.

Foto: © iStock / metamorworks

Nicht nur das schwarze Brett ist ein Aushängeschild für die Gewerkschaftsarbeit im Betrieb. Auch eMail, Intranet und Co. müssen den Gewerkschaften zur Verfügung stehen. So Prof. Dr. Däubler in einer frisch veröffentlichen Studie.

Weitere Informationen

Rechtsgutachten des Hugo-Sinzheimer-Instituts
Studie bestätigt IG-BCE-Position zu digitalem Zugangsrecht

Die geltende Gesetzeslage räumt ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften und Betriebsräte ein. Diese müssen Zugang zu digitalen betrieblichen Kommunikationsformen erhalten. Das zeigt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wolfgang Däubler für das Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung, das heute auf einer digitalen Pressekonferenz vorgestellt worden ist.