Ferien in Corona-Zeiten

Schöner Urlaub - oder doch nicht?

Nordsee, Ostsee, Heide, Harz – oder doch zuhause bleiben? Die Corona-Fallzahlen in ganz Deutschland stiegen zuletzt, das kann auch Auswirkungen auf die Urlaubspläne in den Herbstferien haben. 

Foto Corona Herbst Urlaub
Foto: © PPAMPicture/istock

Denn zur Eindämmung des Virus haben mehrere Bundesländer Beschränkungen für Reisende aus Gegenden mit besonders hohen Corona-Zahlen beschlossen - allerdings wurden manche Beherbergungsverbote mittlerweile von Gerichten gekippt. So bleiben private Besuche weiterhin erlaubt. Allerdings darf nicht jeder überall Urlaub machen.

In Baden-Württemberg gilt für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten weder Quarantänepflicht noch ein Einreiseverbot. Ein Beherbergungsverbot, das kürzlich für Reisende aus Risikogebieten verhängt worden war, hat mittlerweile der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben. 

In Bayern gibt es ebenfalls kein Einreiseverbot. Ein zwischenzeitlich verhängtes Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Risikogebieten hob die bayerische Landesregierung am 16. Oktober wieder auf.

In Berlin darf aktuell noch ohne Beschränkung eingereist werden, auch ein Beherbergungsverbot wurde bislang nicht beschlossen.

Das vorübergehend geltende Beherbergungsverbot in Brandenburg wurde mittlerweile von einem Gericht aufgehoben.

Die Hansestadt Bremen hält es wie Berlin: Bisher wurden weder ein Einreiseverbot noch ein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten beschlossen.

In Hamburg ist die Lage etwas komplizierter: Es gilt zwar kein Einreiseverbot für Menschen aus inländischen Risikogebieten. Übernachtungsgäste müssen aber schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem solchen aufgehalten haben. Falls doch, können sie sich mit einem negativen Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, in einem Hotel einquartieren.

In Hessen gibt es kein Einreiseverbot. Ein zwischenzeitlich verhängtes Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten hat die hessische Landesregierung selbst wieder einkassiert.

In Mecklenburg-Vorpommern schreibt die Corona-Landesverordnung für Reisende aus Risikogebieten neben einem aktuellen negativen Corona-Test weiterhin eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Der Corona-Test darf maximal 48 Stunden vor der Einreise ins Bundesland entnommen worden sein. Die Quarantäne-Vorschrift gilt aber nur noch bis zum 21. Oktober. Danach brauchen Reisende aus Corona-Hotspots nur noch einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test.

In Niedersachsen ist die Einreise innerhalb Deutschlands nicht beschränkt, auch Tagestourismus ist möglich. Es gelten keine Quarantänevorgaben für deutsche Risikogebiete. Ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikoregionen, das das Land angeordnet hatte, hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Damit müssen sich Hotels und Pensionen mit sofortiger Wirkung nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten. 

In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell keine Beschränkungen und auch kein Beherbergungsverbot für Urlauber aus nationalen Risikogebieten.

In Rheinland-Pfalz ist ein geplantes Beherbergungsverbot erst gar nicht in Kraft getreten. Es gibt also derzeit keinerlei Beschränkungen.

Das Saarland hat das seit Ende Juni geltende Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten gekippt..

In Sachsen gibt es keine Beschränkungen für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten.

In Sachsen-Anhalt ist die Einreise aus dem innerdeutschen ebenfalls erlaubt. Die Beherbergung von Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten, außer der Gast kann ein Attest vorlegen, wonach es keine Anhaltspunkte für eine Covid-19-Erkrankung gibt.

In Schleswig-Holstein gelten keine Beschränkungen für die Einreise. Ein Beherbergungsverbot besteht aber für gewerbliche Betriebe. Es gibt allerdings die Möglichkeit eines Freitestens mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Geschäftsreisende, private Besuche und Zweitwohnungsbesitzer gilt die Regelung nicht.

In Thüringen gelten weder Einreisebeschränkungen noch ein Beherbergungsverbot für Menschen aus deutschen Risikogebieten.