Seit dem 16. Juni steht sie zum Download bereit: die Corona-Warn-App. Sie soll darüber informieren, wenn man sich in der Nähe eines mit dem Corona-Virus Infizierten aufgehalten hat. Für die IG BCE ist entscheidend: Durch die Nutzung oder Nicht-Nutzung der App dürfen Beschäftigten keine Vor- oder Nachteile entstehen. "Die Corona-Warn-App ist freiwillig. Das ist elementar. Und das muss auch im Betrieb respektiert werden", sagt IG-BCE-Vorstandsmitglied Karin Erhard. "Sollten Arbeitgeber Druck auf ihre Beschäftigten zur Nutzung der App ausüben, werden wir dem entschieden entgegentreten." Jegliche Zuwendungen, Zugangsrechte oder andere Vor- oder Nachteile dürfen nicht von der App-Nutzung abhängig gemacht werden. "Deshalb ist es für uns wichtig, dass die Freiwilligkeit durch ein gesetzliches Benachteiligungsverbot, sowohl im privaten als auch im dienstlichen Bereich, sichergestellt wird", so Erhard. "Außerdem dürfen Beschäftigte keine Einkommenseinbußen befürchten, wenn sie aufgrund der Warnung durch die App ihrer Arbeit fernbleiben müssen."
1. Darf mein Arbeitgeber mich verpflichten, die App zu installieren und zu nutzen?
2. Kann der Arbeitgeber mich verpflichten, die App außerhalb der Arbeitszeit zu nutzen?
3. Was ist, wenn ich kein Diensthandy habe? Kann mein Arbeitgeber auch anweisen/fordern, dass ich die App auf meinem privaten Handy installiere?
4. Dürfte ich die App auf einem Diensthandy installieren, ohne meinen Arbeitgeber darüber zu informieren?
5. Was ist, wenn die App mich benachrichtigt, dass ich Kontakt zu einem Corona-Fall hatte? Bin ich dann verpflichtet zuhause zu bleiben?
6. Ich habe eine Warnung durch die App erhalten und bereits Kontakt zu den Gesundheitsbehörden aufgenommen. Nun warte ich auf einen Test. Darf ich bis dahin der Arbeit fernblieben? Was ist in dieser Zeit mit meinem Gehalt?
7. Wer zahlt den Corona-Test, wenn die App mich benachrichtigt, dass ich Kontakt zu einem Corona-Fall hatte – und wo muss ich mich melden?
8. Ist sichergestellt, dass mein Arbeitgeber oder Dritte keine Daten von mir über die App erhält?
9. An wen kann ich mich wenden, wenn ich vom Arbeitgeber Benachteiligungen oder Maßregelungen erfahre, weil ich die App nicht benutzen möchte?
10. In unserem Unternehmen soll die Nutzung der App in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Kann die Belegschaft aufgrund dieser Vereinbarung zur Nutzung der App verpflichtet werden?
11. Was ist, wenn die App bei mir einen Kontakt zu einem Corona-Infizierten meldet, ich mich um einen Test bemühe, aber kurzfristig keinen erhalte? Muss ich dann trotz-dem zuhause bleiben?
12. Wie gehe ich vor, wenn ich über die App während der Arbeitszeit eine Warnung er-halte? Muss ich den Vorgesetzen über die Meldung informieren oder ihm sogar die Meldung zeigen? Kann ich sofort zum Arzt oder kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich weiterarbeite?
13. Wenn ich weiterarbeiten muss: Wie sollte ich mich verhalten? Welche Schutzmaßnahmen müssen am Arbeitsplatz ergriffen werden?
14. Ich bin auf Dienstreise und während ich unterwegs bin, schlägt die App Alarm. Ich habe keine Symptome. Muss der Arbeitgeber mein Hotel bis zum Testergebnis weiterbezahlen? Muss er mir eine Verpflegungspauschale bezahlen? Wenn ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereist bin: Muss mir der Arbeitgeber einen Mietwagen für die Fahrt nach Hause bezahlen?
15. Mein Arbeitgeber ist der Auffassung, dass seit der Einführung der App Corona-bezogene Arbeitsschutzmaßnahmen wie Abstands- oder Hygieneregelungen nicht mehr zwingend eingehalten werden müssen. Darf der Arbeitgeber Arbeitsschutzmaßnahmen reduzieren?