Corona Warn-App

Fragen und Antworten

Seit dem 16. Juni steht sie zum Download bereit: die Corona-Warn-App. Sie soll darüber informieren, wenn man sich in der Nähe eines mit dem Corona-Virus Infizierten aufgehalten hat. Für die IG BCE ist entscheidend: Durch die Nutzung oder Nicht-Nutzung der App dürfen Beschäftigten keine Vor- oder Nachteile entstehen. "Die Corona-Warn-App ist freiwillig. Das ist elementar. Und das muss auch im Betrieb respektiert werden", sagt IG-BCE-Vorstandsmitglied Karin Erhard. "Sollten Arbeitgeber Druck auf ihre Beschäftigten zur Nutzung der App ausüben, werden wir dem entschieden entgegentreten." Jegliche Zuwendungen, Zugangsrechte oder andere Vor- oder Nachteile dürfen nicht von der App-Nutzung abhängig gemacht werden. "Deshalb ist es für uns wichtig, dass die Freiwilligkeit durch ein gesetzliches Benachteiligungsverbot, sowohl im privaten als auch im dienstlichen Bereich, sichergestellt wird", so Erhard. "Außerdem dürfen Beschäftigte keine Einkommenseinbußen befürchten, wenn sie aufgrund der Warnung durch die App ihrer Arbeit fernbleiben müssen."

Corona Warn App