Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Nach dem Urteil im September liegt jetzt auch die schriftliche Urteilsbegründung vor. Wir erklären dir, was das unter anderem für Vertrauensarbeitszeit und Home Office bedeutet.
Arbeitgeber in Deutschland müssen generell und systematisch die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 in einem Grundsatzurteil entschieden. Nun liegt auch die schriftliche Begründung vor. Damit schafft das höchste deutsche Arbeitsgericht in der Debatte um die Änderung des Arbeitszeitgesetzes Klarheit. Zweierlei ist nun bestätigt:
1. In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
2. Der Betriebsrat hat ein umfassendes Initiativrecht bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung.
„Wir begrüßen das als wichtigen Schritt zu einer gerechten Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit“, kommentiert Karin Erhard, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstandes der IGBCE das Urteil. „Denn Arbeitszeiterfassung ist nicht Bürokratie, sondern Grundbedingung, damit Ruhe- und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden, und damit für gute und gesunde Arbeit.“ Überstunden, Überlastung und Überforderung könnten mit einer verlässlichen Arbeitszeiterfassung eingedämmt werden. „Denn überlange Arbeitszeiten, zu wenig Pausen und Ruhephasen sind gesundheitsschädlich.“
Was genau das Gericht entschieden hat und welche Auswirkungen das Urteil auf Beschäftigte und Arbeitgeber hat, kannst du in unserem FAQ nachlesen.
Was genau hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?
Wie begründet das Gericht die Entscheidung
Was bedeutet das Urteil für die Beschäftigten?
Was ist mit einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System zur Arbeitszeiterfassung gemeint?
Wie muss erfasst werden?
Was genau muss erfasst werden?
Was muss mein Arbeitgeber tun?
Sind Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice auch weiterhin möglich?
Wird es eine gesetzliche Regelung geben und sollte man darauf warten?
Wer hat geklagt und worauf?
Wenn der Betriebsrat verloren hat – ist das nicht ein Verlust an Mitbestimmung?
Wie können Betriebsräte jetzt konkret erreichen, dass Arbeitszeiterfassung eingeführt wird?
Was können also Betriebsräte jetzt mit diesem Urteil konkret anfangen?
Ist die Entscheidung also ein Gewinn für die Arbeit von Betriebsräten?
Für weitere Fragen wendet Euch an Euren zuständigen Bezirk oder Abt.Mitbestimmung@igbce.de oder Abt.Recht@igbce.de .