Arbeitszeiterfassung

Bye -bye Vertrauensarbeitszeit?

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Nach dem Urteil im September liegt jetzt auch die schriftliche Urteilsbegründung vor. Wir erklären dir, was das unter anderem für Vertrauensarbeitszeit und Home Office bedeutet.

Zeiterfassung
Foto: © íStockphoto/Ralf Geithe

Arbeitgeber in Deutschland müssen generell und systematisch die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 in einem Grundsatzurteil entschieden. Nun liegt auch die schriftliche Begründung vor. Damit schafft das höchste deutsche Arbeitsgericht in der Debatte um die Änderung des Arbeitszeitgesetzes Klarheit. Zweierlei ist nun bestätigt:

1. In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.

2. Der Betriebsrat hat ein umfassendes Initiativrecht bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung.

„Wir begrüßen das als wichtigen Schritt zu einer gerechten Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit“, kommentiert Karin Erhard, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstandes der IGBCE das Urteil. „Denn Arbeitszeiterfassung ist nicht Bürokratie, sondern Grundbedingung, damit Ruhe- und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden, und damit für gute und gesunde Arbeit.“ Überstunden, Überlastung und Überforderung könnten mit einer verlässlichen Arbeitszeiterfassung eingedämmt werden. „Denn überlange Arbeitszeiten, zu wenig Pausen und Ruhephasen sind gesundheitsschädlich.“

Was genau das Gericht entschieden hat und welche Auswirkungen das Urteil auf Beschäftigte und Arbeitgeber hat, kannst du in unserem FAQ nachlesen.

Was die Entscheidung für Betriebsräte bedeutet

Für weitere Fragen wendet Euch an Euren zuständigen Bezirk oder Abt.Mitbestimmung@igbce.de oder Abt.Recht@igbce.de .