Information für Beschäftigte

Überstunden und Mehrarbeit?

Corona sorgt aktuell für viele Ausnahmezustände, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhebliche, zusätzliche Flexibilität abverlangt. Während in der aktuellen Corona-Krise viele Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt werden, müssen andere plötzlich häufige Zusatzschichten im Betrieb oder auch Mehrarbeit im Home-Office leisten.
Doch wie sieht es hier eigentlich rechtlich aus? Kann der Arbeitgeber ohne weiteres Zusatzschichten anordnen oder Überstunden verlangen?

Erschöpfung
Foto: © Bild von mohamed Hassan auf Pixabay

Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Arbeit in dem Umfang verpflichtet, wie es vertraglich vereinbart ist. Das kann beispielsweise eine 37,5 Stunden Woche sein. Darüber hinaus muss nur dann Mehrarbeit geleistet werden, wenn es eine vertragliche Regelung gibt, die Mehrarbeit oder z.B. zusätzliche Schichten am Samstag zulässt. Eine solche Regelung kann in einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder auch in einem Tarifvertrag enthalten sein. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die Tageshöchstarbeitszeit i.d.R. jedoch nicht länger als 10 Stunden betragen. Über einen Zeitraum von 6 Kalendermonaten darf die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit Betriebsrat haben beim Thema Überstunden und Zusatzschichten ein Mitsprachrecht. In Betrieben mit Betriebsrat hat der Arbeitgeber vor der Anordnung von Überstunden immer den Betriebsrat anzuhören. Geregelt ist dies in §87 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (kurz: BetrVG). Stimmt der Betriebsrat den Zusatzschichten oder Überstunden nicht zu, so darf der Arbeitgeber diese nicht einfach anordnen.

Die Überstunden müssen zudem in aller Regel wieder in Freizeit abgegolten oder zusätzlich vergütet werden.

Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema „Überstunden“ hat der DGB Rechtsschutz auf folgender Webseite für dich zusammengefasst:

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/ueberstunden/themen/beitrag/ansicht/ueberstunden/ratgeber-ueberstunden/

Allgemeine Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen während der Corona-Pandemie findest du auf folgenden Webseiten:

https://igbce.de/igbce/corona-krise/was-beschaeftigte-und-betriebsraete-wissen-sollten-34184
https://www.dgbrechtsschutz.de/aktuelles/coronavirus-faq/

Bei weiteren Fragen kannst Du dich natürlich auch gerne an den IG BCE Bezirk Oldenburg wenden. Du erreichst uns unter:

Telefon: 0441-408891-0 
E-Mail: bezirk.oldenburg@igbce.de

Schon gewusst? Als Mitglied der IG BCE genießt Du umfangreichen Rechtsschutz bei allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Mehr Infos gibt es hier:

https://igbce.de/igbce/gut-abgesichert-durch-den-rechtsschutz-28852