Wegen der Änderungen im Betriebsrätemodernisierungsgesetz in diesem Sommer muss auch die Wahlordnung für die Betriebsratswahlen angepasst werden. Der Gesetzgeber nimmt das zum Anlass, um neben den Folgeänderungen aus dem Gesetz auch kleine darüberhinausgehende Vereinfachungen oder Ergänzungen bei der Wahl vorzunehmen. Der Gesetzentwurf ist am 8. Oktober im Bundesrat final beschlossen worden.
Wahlvorstandssitzung in Zukunft auch per Video und Telefon:
Briefwahl angepasst:
Tag der Wahl:
Fristen zur BR-Wahl:
Die Änderungen bedeuten insgesamt einige Vereinfachungen beziehungsweise reduzieren Unsicherheiten und werden deshalb begrüßt. Angesichts der knappen Zeit bis zu den nächsten Wahlen in 2022 ist auch nachvollziehbar, dass weitreichendere Anpassungen aktuell nicht möglich waren, die wir aus der gewerkschaftlichen Praxis gefordert haben und befürwortet hätten.