Coronavirus

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Corona-Impfung

In Deutschland wird wieder mit zunehmendem Tempo gegen das Coronavirus geimpft. Was müssen Beschäftigte dazu wissen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Impfungen und Arbeitsschutz.

Corona-Impfstoff
Foto: © depositphotos/ridofranz

Die Impfkampagne gegen Covid-19 nimmt wieder Fahrt auf. Sie macht erneut Hoffnung, die Pandemie endlich wirklich wirksam eindämmen zu können und damit die massiven Einschränkungen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens endlich abschließend zu überwinden. "Die Möglichkeit sich impfen zu lassen, wirft aber auch arbeitsrechtliche Fragen auf", weiß Peter Voigt. Der Justiziar der IGBCE hat die passenden Antworten dazu.

Können sich Arbeitnehmer*innen während der Arbeitszeit impfen lassen?
Normalerweise ist ein Arztbesuch Privatsache – er muss, wenn möglich, außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Doch anders als bei anderen Arztterminen kann man sich derzeit den Termin für eine Corona-Impfung oftmals nicht aussuchen.

Die Erfahrung zeigt, dass viele Arbeitgeber daran interessiert sind, dass ihr Personal geimpft wird. Viele stellen deshalb die Beschäftigten für den Impftermin frei. Häufig gibt es auch bereits Betriebsvereinbarungen oder entsprechende Absprachen im Arbeitsvertrag, die das Thema Impfen regeln. Die Abteilung Sozialpolitik/Arbeits- und Gesundheitsschutz hat zusammen mit der Abteilung Mitbestimmung/Betriebsverfassung eine entsprechende Muster-Betriebsvereinbarung erarbeitet. Die Bezirke vor Ort beraten hierzu gerne.

Unter anderem in der chemischen Industrie gibt es dazu eine klare Regelung im Manteltarifvertrag.

Kann mich mein*e Chef*in zur Impfung zwingen?
Nein, das kann er/sie nicht. Es besteht keine Pflicht, sich impfen zu lassen. Die Impfung ist freiwillig. Eine arbeitsrechtliche Weisung in dem Sinne ist deshalb unwirksam und muss nicht befolgt werden.
Und wer als Arbeitnehmer*in deswegen eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung erhält, hat gute Chancen, mit unserer Rechtsschutz-Hilfe seinen Prozess beim Arbeitsgericht zu gewinnen.

Darf mich mein*e Chef*in fragen, ob ich geimpft bin? Muss ich Auskunft geben?
Nur in Ausnahmen. Generell gibt es keine Auskunftspflicht, ob man geimpft ist – zu diesem Thema müssen sich die Beschäftigten nicht erklären. Auch nicht zu ihren Gründen, warum sie sich eventuell dagegen entschieden haben. Ausnahmen bestehen, wenn der Arbeitgeber ein legitimes Interesse hat: Zum Beispiel bei Beschäftigten, die mit besonders gefährdeten Personen in Kontakt stehen.

Wichtig: seit dem 24. November 2021 gilt die 3G-Regel für das Arbeitsverhältnis. (Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Darf der Arbeitgeber eine Impfprämie als Bonus anbieten?
Bei diesem Thema sind wir als IG BCE eher zurückhaltend – vor allem, wenn sich jemand auf ärztlichen Rat gegen eine Impfung entscheiden muss. Da erwächst aus einer Prämie schnell mal eine Diskriminierung.
Tipp: Stattdessen könnte der Betriebsrat dem Arbeitgeber antragen, eine Prämie für die gesamte Belegschaft in Aussicht zu stellen, wenn eine bestimmte Impfquote erreicht wird, die dann natürlich anonym ermittelt werden müsste. Das würde den Druck vom Einzelnen nehmen. Bei einer solchen Zahlung unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes sowie der betrieblichen Lohngestaltung (Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 7 und 10 BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Das heißt: Der Arbeitgeber kann eine Impf- oder Quotenprämie nicht ohne die Beteiligung des Betriebsrats einführen.

Müssen Geimpfte bei der Arbeit immer noch eine Maske tragen?
Das ist zumindest zu empfehlen. Die sogenannten AHA-Regelungen sind ja weiterhin bindend – auch oder vor allem am Arbeitsplatz. Denn bisher ist nicht wissenschaftlich nachgewiesen, dass Geimpfte das Corona-Virus nicht weiterhin übertragen können, vielmehr ist dies möglich. Der Mund-Nasen-Schutz dient also auch dazu, ungeimpfte Kolleg*innen, insbesondere die, die sich nicht impfen lassen können, zu schützen.

Kann der Arbeitgeber Ungeimpften den Zutritt zur Kantine verweigern?
Nein, das kann er nicht. Da Beschäftigte nicht verpflichtet sind, sich impfen zu lassen und es unter Umständen aus gesundheitlichen Gründen gar nicht können, kann der Arbeitgeber ungeimpfte Personen auch nicht deswegen sanktionieren.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Einhaltung des Arbeitsschutzes im Betrieb zu sorgen – dazu gehören auch die Hygiene- und Abstandsregeln in der Kantine. Sie gelten für alle Beschäftigten unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht.

Was passiert, wenn ich an Corona erkranke, obwohl ich geimpft bin?
Krank ist krank und arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig, also greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Schließlich trifft die Arbeitnehmer*innen kein Verschulden, das nach dem Gesetz den Anspruch ausschließen würde.
Die Tatsache allein, dass der/die Erkrankte sich nicht hat impfen lassen, stellt kein leichtfertiges Verhalten dar. Ansonsten würde die Impfpflicht durch die Hintertür kommen.

Impfung gegen Corona: Wie ist das aus gewerkschaftlicher Sicht zu bewerten?
Die aktuelle Lage ist sehr ernst – die Inzidenzzahlen steigen von Tag zu Tag rapide und eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Impfen ist und bleibt der Königsweg aus der Pandemie. Der große Abstand in den Infektions- und Hospitalisierungszahlen von Geimpften und Ungeimpften zeigt deutlich: Ungeimpfte setzen sowohl sich selbst als auch indirekt ihre Mitmenschen einem unnötig großen Infektionsrisiko und letztlich auch Sterberisiko aus.
"Mit Blick auf einen sicheren Herbst und Winter ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir in Deutschland weiter gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen, um das bisher Erreichte bei der Corona-Pandemie nicht weiter zu verspielen. Die aktuelle Lage ist sehr ernst – die Inzidenzzahlen steigen von Tag zu Tag rapide und eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Die aktuelle Lage erfordert daher Mut und Klarheit im Handeln, Besonnenheit und vor allem Solidarität.
Impfen ist und bleibt der Königsweg aus der Pandemie. Der große Abstand in den Infektions- und Hospitalisierungszahlen von Geimpften und Ungeimpften zeigt deutlich: Ungeimpfte setzen sowohl sich selbst als auch indirekt ihre Mitmenschen einem unnötig großen Infektionsrisiko und letztlich auch Sterberisiko aus." (Auszug aus dem gemeinsamen Appell von DGB und BDA)

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