Kautschuk-Arbeitgeber und IG BCE

Deutschlandweit erste Sozialpartnervereinbarung zum digitalen Zugangsrecht

Der Arbeitgeberverband der Deutschen Kautschukindustrie (ADK) und die IG BCE haben die deutschlandweit erste Sozialpartnervereinbarung zum digitalen Zugangsrecht beschlossen. Sie gilt für die bundesweit 30.000 Beschäftigten in 100 Kautschuk-Betrieben. 

Digitales Zugangsrecht

Digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zu den Beschäftigten ist ein wesentlicher Faktor für eine gelingende Sozialpartnerschaft.

Foto: © iStock / metamorworks

Nach Ansicht der Sozialpartner ist der, in der Rechtsprechung anerkannte, Zugang der Gewerkschaften zu den Beschäftigten ein wesentlicher Faktor für eine gelingende Sozialpartnerschaft. Dieser Zugang muss auch mit den aktuellen Entwicklungen Schritt halten. Ohne ihn droht im schlimmsten Fall ein verstärktes Konfliktpotenzial wegen fehlender Informationen und dem Ausschluss ganzer Beschäftigtengruppen aus der Kommunikation.

Denn die Corona-Pandemie beschleunigt die Digitalisierung der Arbeit. Sie erschwert es den Gewerkschaften, Kontakt zu den Beschäftigten im Home-Office zu halten. Dafür benötigen sie zum Beispiel die betrieblichen Mailadressen der Mitarbeiter*innen. Aufgrund von Datenschutzbestimmungen können viele Unternehmen diese Daten jedoch oft Dritten nicht zugänglich machen. 

Stimmen zum digitalen Zugangsrecht

IG-BCE-Vorstandsmitglied Karin Erhard betont: „Die Sozialpartnerschaft kann nur mit zeitgemäßer, digitaler Kommunikation zwischen Gewerkschaften und Beschäftigten funktionieren.“ Bisher verharre die Kommunikation jedoch noch im ,analogen Zeitalter‘. Sie ergänzt: „Die Vereinbarung ist ein wichtiges Zeichen und ein Vorbild für weitere Branchen. Mit ihr sichern wir den digitalen Draht zu den Beschäftigten.“

Auch Dr. Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer des ADK, lobt die gemeinsame Aktion: „Die Vereinbarung ist ein Beispiel für gelebte Sozialpartnerschaft. Auch in Zeiten einer Pandemie sind Kommunikation und Information unverzichtbar für das betriebliche Miteinander.“ 

Laut der Vereinbarung soll der IG BCE in den Betrieben der Branche ein digitales Zugangsrecht ermöglicht werden. Dafür genutzt werden sollen die aktuell eingerichteten und bestehenden Kommunikationswege, also zum Beispiel die dienstlichen Email-Adressen. Ergänzt werden können diese durch weitere betriebliche Informationssysteme, zum Beispiel das digitale „schwarze Brett“ im betrieblichen Intranet oder Mailinglisten. Möglich ist es auch, betrieblich eingerichtete Videokonferenzsysteme für gewerkschaftliche digitale Zusammenkünfte (Online Sprechstunde, Online Vertrauensleute-Sitzung) zu nutzen. Für die konkrete Ausgestaltung des digitalen Zugangsrechts verständigen sich das Unternehmen und die zuständige IG-BCE-Organisationsstelle auf eine Vereinbarung auf betrieblicher Ebene.

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